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Leben - Villach
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Von der Kripo einvernommen

Ermittlungen wegen “Tisal Sager”

Villach – Der mittlerweile "berüchtigte" Facebook Post, in dem Manfred Tisal, das Thema Flüchtlinge äußerst kritisch kommentiert bzw. hinterfragt, zieht nun weitere Kreise. Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Steiermark hat nun Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft eingebracht.

 2 Minuten Lesezeit (244 Wörter) | Änderung am 08.03.2018 - 10.47 Uhr

In der Causa Tisal gibt es nun Neuigkeiten. Der “Kuhmentator” wurde aufgrund seiner kritischen Postings Flüchtlinge betreffend, angezeigt. Vorige Woche wurde er von der Kriminalpolizei Villach einvernommen.

Posting unkorrekt weitergegeben

Manfred Tisal musste sich vorige Woche zur Einvernahme in der Kripo Villach einfinden und den Beamten dort seine Sicht der Dinge schildern. Ihm wird laut Anzeigeschrift Verhetzung vorgeworfen. Geschehen sein soll dies in einem Facebook-Posting bzw. in Kommentaren dazu. “Mein Posting wurde unkorrekt und unvollständig weitergegeben. Die Argumente und wie sie dargelegt werden sind so nicht richtig”, sagt Manfred Tisal im Gespräch mit 5 Minuten Villach. Auf Nachfrage wie er die derzeitige Situation erlebt sagt er: “Ich sehe den Ermittlungen gelassen entgegen. Die Staatsanwaltschaft wird wissen was sie tut. Ich habe mir das eingebrockt und muss es jetzt auslöffeln.” Tisal wünscht sich mehr Transparenz von Behördenseite. “Würden die zuständigen Stellen klipp und klar sagen wer was vergibt, kämen auch keine Spekulationen mehr auf (Anm. d. Red. gemeint sind Geld, Kleidung etc.). Ich kann nur darüber reden was ich selbst sehe und was mir von verschiedenen Personen berichtet wird”, so Manfred Tisal weiter.

Ermittlungen laufen

“Wir werden eh sehen wie sich die Staatsanwaltschaft entscheidet. Ich habe meine Argumente vorgebracht. Ob es zu einer Verhandlung kommt entscheidet der Staatsanwalt”, so Tisal. Noch ist nicht klar ob Anklage erhoben wird. Derzeit laufen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Im schlimmsten Fall droht Tisal eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren.