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Volksbegehren der CPÖ:

GIS-Gebühren Volksbegehren gestartet

Villach-Klagenfurt – Seit gestern, Freitag dem 9. März 2018, gibt es die Möglichkeit, ein Volksbegehren der Christlichen Partei Österreichs (CPÖ) gegen die verpflichtenden Rundfunk-Gebühren (GIS-Gebühren) und die parteipolitische Einflussnahme auf die Organe des ORF zu unterstützen. Auch die aktuelle Regierungskoalition äußerte bereits den Wunsch nach Reformen. Aus diesem Anlass, haben wir uns die GIS-Gebühren einmal etwas genauer angesehen.

 5 Minuten Lesezeit (696 Wörter) | Änderung am 10.03.2018 - 14.44 Uhr

Die öffentlich-rechtliche Rundfunkgesellschaft ORF finanziert sich in Österreich vor allem durch die Rundfunkabgabe (GIS). Die Kritik an der verpflichtenden Gebühr ist jedoch groß und schon mehrmals wurde in den politischen Reihen über eine Abschaffung der GIS-Gebühr diskutiert. Nun versucht es die CPÖ zum bereits zweiten Mal, mithilfe der Unterstützung der ÖsterreicherInnen, die Zwangsgebühren des ORF abzuschaffen.

“ORF ohne Zwangsgebühren”

Bereits im vergangenen Jahr versuchten die Mitglieder der CPÖ die GIS-Gebühren zu eliminieren. Damals konnte man 25.503 Unterschriften sammeln. Eine Einleitung des Volksbegehrens wurde jedoch vom damaligen Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) abgelehnt.

Nun werden wieder fleißig Unterschriften für einen “ORF ohne Zwangsgebühren” gesammelt. Wohl vor dem Hintergrund der aktuellen politschen Diskussion. Der Text des vorläufigen Volksbegehrens lautet wie folgt: “Der Nationalrat möge eine Änderung des ORF-Gesetzes und des Rundfunk-Gebühren-Gesetzes beschließen, in dem die zwingenden ORF-Gebühren und Abgaben ersatzlos gestrichen werden und die parteipolitische Einflussnahme auf die Organe des ORF beseitigt wird.” Erst bei einer gewissen Zahl an Unterschriften kann das eigentliche Volksbegehren eingeleitet werden und der Innenminister entscheidet dann, an welchen acht Tagen man das Volksbegehren unterstützen kann.

Wo kann ich meine Unterschrift abgeben?

Das Volksbegehren kann in jeder Gemeindebehörde (Magistratisches Bezirksamt, Gemeindeamt) sowie mit Handy-Signatur abgegeben werden. Die Unterschrift wird auf der Behörde elektronisch registriert. Das ausgefüllte Formular verbleibt bei der Gemeinde, der Unterstützer erhält eine schriftliche Bestätigung.

Mindestens benötigt werden in der derzeitigen Phase 8.401 Unterschriften. Nach der Unterstützungsphase findet die Eintragungswoche statt. Ab 100.000 Unterschriften muss das Volksbegehren im Nationalrat behandelt werden.

Schweizer stimmten für “Billag”

Unter dem Titel “No-Billag” gab es in der Schweiz eine Volksinitiative die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Gebühren streichen wollte. Jedoch ohne Erfolg. Die Schweizer stimmten für die Gebühren. Jedoch kündigten die SRG SSR Reformen an. Sparmaßnahmen und ein “Neuanfang” sind das Resultate der Abstimmung. Die Sendergruppe “wird sich an neue finanzielle Rahmenbedingungen und an neue gesellschaftliche Bedürfnisse anpassen“.

Was ist 'Billag'?

Die Swisscom gründete die Tochterfirma Billag, die ab Anfang 1998 die Gebühren in der Schweiz erhob. Zuvor wurden diese über die Telefonrechnung eingezogen. 1999 erhielt die Billag in einer öffentlichen Ausschreibung den Zuschlag, die Gebühren weiterhin zu erheben. Auch danach konnte die Billag ihr Mandat verteidigen. Am 10. März 2017 wurde bekannt, dass die Billag AG ihr Mandat zum Inkasso der Radio- und Fernsehgebühren nach 18 Jahren verliert.

Die Rundfunkabgabe (GIS-Gebühren)

Bis die 100.000 Stimmen gesammelt sind und die GIS-Gebühren entgültig abgeschafft sind, könnte es jedoch noch eine Weile dauern. Grund genug für uns, euch über alles Wichtige rund um die umstrittenen Gebühren zu informieren.

Wann muss ich die GIS-Gebühr zahlen?

“Eigentlich ist es ganz einfach: Jeder, der Geräte besitzt, die Rundkfunktechnologien verwenden, ist gesetzlich verpflichtet, Rundfunkgebühren zu bezahlen”, so lautet die Information auf der offiziellen Website der GIS. Doch welche Geräte sind betroffen? Und muss man auch zahlen, wenn man nie österreichische Rundfunkprogramme nutze? Die Antwort hier ist ganz klar. Sobald man ein Gerät besitzt, das ein österreichisches Rundfunkprogramm empfangen kann, muss man die GIS-Gebühr bezahlen.

Beispiele melde- und gebührenpflichtiger Gerätekonstellationen:

  • Fernsehgeräte
  • Kabel-TV
  • Satelliten-TV
  • Computer und Tablets mit DVB-T-Stick oder TV-Karte oder Radio- Karte
  • Radiogeräte und sonstige Geräte mit UKW-Empfang

Autoradios brauchen nicht gemeldet werden.

Wie viel muss man bei der Rundfunkabgabe bezahlen?

Viele Personen glauben, dass die Rundfunk­gebühren zur Gänze dem ORF zugute kommen. Doch das stimmt so jedoch nicht: Was so einfach als Rundfunkgebühr bezeichnet wird, setzt sich tatsächlich aus vielen Teil­gebühren zusammen. Dem ORF verbleiben nach allen Abzügen EUR 0,55 pro Tag oder EUR 16,78 pro Monat. Dies sind im Österreich-­Durchschnitt knapp 67 Prozent des vorgeschriebenen Gesamt­betrages, womit Eigen­­produktionen, Sende­anlagen, technische Aus­stattungen, Landesstudios, Lizenzen und vieles mehr bezahlt werden. Die GIS-Gebühren können also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen. In Kärnten beträgt die Gebühr für Fernsehen inkl. Radio insgesamt 26,03 Euro pro Monat.