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Die Confida-Steuertipps

Dienstleistungs­scheck: Legal statt illegal

Villach – Schon mal von einem Dienstleistungsscheck gehört? Damit kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer für die Erbringung von einfachen Dienstleistungen im Privathaushalt entlohnen. Unser Steuer-Experte Mag. Martin Zankl von CONFIDA Villach erklärt euch das genauer.

 5 Minuten Lesezeit (670 Wörter)

“Mit einem Dienstleistungsscheck kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer für die Erbringung von einfachen haushaltstypischen Dienstleistungen im Privathaushalt des Arbeitgebers entlohnen”, erklärt Zankl. “Haushaltstypische Dienstleistungen” sind z. B. Reinigungsarbeiten, Beaufsichtigung von Kindern, Einkäufe von Lebensmitteln oder einfache Gartenarbeiten. Nicht zulässig sind hingegen Tätigkeiten, für die eine (längere) Ausbildung erforderlich ist – darunter fallen Alten- und Krankenpflege oder auch Arbeiten in einem Unternehmen.

Das steckt dahinter

Der Gedanke hinter dem Dienstleistungsscheck (DLS) ist, die o.g. Tätigkeiten aus der Zone der Schwarzarbeit herauszuholen. Der Stundenlohn darf frei verhandelt werden, nur unter dem Mindestlohn darf er nicht liegen. Mit dem DLS wurde ein legaler Rahmen geschaffen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Drei Dinge gibt es zu beachten. Diese betreffen den Arbeitnehmer, das Arbeitsverältnis und das Entgelt.

“Der Arbeitnehmer muss berechtigt sein, in Österreich und im jeweiligen Bundesland zu arbeiten”, so Zankl. Seit 2017 können auch Personen, die seit mindestens drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, beschäftigt werden. “Das Arbeitsverhältnis muss auf längstens einen Monat befristet sein. Die befristeten Arbeitsverhältnisse können jedoch ohne zahlenmäßige Begrenzung und auch unmittelbar hintereinander abgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit entsteht”, erklärt unser Steuerexperte.

Doch Vorsicht: Auch wenn man ein befristetes Arbeitsverhältnis Monat um Monat anhängen kann, bei der Geringfügigkeitsgrenze muss man aufpassen. Zankl: “Innerhalb eines Kalendermonats dürfen sämtliche Entgelte eines Arbeitnehmers aus Arbeitsverhältnissen auf Basis des Dienstleistungsschecks mit einem bestimmten Arbeitgeber nicht die monatliche Geringfügigkeitsgrenze zuzüglich Urlaubsersatzleistungen und Sonderzahlungsanteil übersteigen.” Die Grenze liegt 2018 bei 600,07 Euro pro Monat.

Dienstleistungsscheck: So einfach funktioniert’s

Die Handhabung eines Dienstleistungsschecks ist eigentlich ganz einfach. Der Dienstleistungsscheck kann ganz einfach gekauft werden – z.B. an einer Trafik – oder online erworben werden. “Ein Dienstleistungsscheck im Wert von beispielsweise 10 Euro hat für den Dienstgeber einen Preis von 10,20 Euro, da die Unfallversicherung und ein Verwaltungskostenanteil eingerechnet werden. Als Untergrenze für den Stundenlohn gilt der Mindeststundenlohn für Haushaltsgehilfen im jeweiligen Bundesland”, so Zankl.

Am Dienstleistungsscheck tragt ihr dann einfach Name, SV-Nummern und den Tag der Beschäftigung ein. Der Dienstleistungsscheck kann (elektronisch) bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau eingereicht werden, die dann den Betrag an den Dienstnehmer überweist.

Gut zu wissen

Der Arbeitnehmer ist automatisch unfallversichert und kann auch freiwillig eine kostenpflichtige Kranken- und Pensionsversicherung abschließen (im Jahr 2018 um € 61,83 pro Monat). Arbeitnehmer sollten beachten, dass wenn die Einkünfte aus einem Dienstleistungsscheck neben andere Einkünfte treten, auch Einkommensteuer anfallen kann. Ist ein Arbeitnehmer für mehrere Arbeitgeber tätig und wird in Summe die Geringfügigkeitsgrenze überschritten, so werden dem Arbeitnehmer ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge vorgeschrieben. Beschäftigt ein Arbeitgeber mehrere Arbeitnehmer mittels Dienstleistungsscheck und wird die eineinhalbfache Geringfügigkeitsgrenze überschritten, ist zusätzlich eine Dienstgeberabgabe zu entrichten.

Zur Person

Confida Tax Audit Consulting Mag. Martin Zankl, CONFIDA

Mag. Martin Zankl ist seit 2005 Geschäftsführer der CONFIDA Villach. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Gründerberatung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen, Steueroptimierung und -planung und das gesamte Rechnungswesen. Durch seine Tätigkeit in einer internationalen Wirtschaftstreuhandgesellschaft in Wien ist Martin Zankl auch firm mit internationalen steuerrechtlichen Bestimmungen.

Über die CONFIDA

Die CONFIDA Villach Wirtschaftstreuhand GmbH wurde 1978 gegründet und ist seit damals erfolgreich im gesamten wirtschaftstreuhänderischen Spektrum tätig. Das Team zeigt hohes Engagement und die Kundenorientierung ist seit jeher höchster Grundsatz der Geschäftsleitung. Neben Lohnverrechnung, Buchhaltung und Bilanzierung berät die CONFIDA Villach in allen Bereichen der klassischen Steuerberatung wie Steueroptimierung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen und besonders Unternehmensgründungen und -nachfolgen. Hier kann das generationenübergreifende Team modernes Know-How mit jahrelanger Erfahrung optimal kombinieren.

  • Vertretung und Beratung in steuerlichen Angelegenheiten
  • Beratung bei der Wahl der optimalen Rechtsform
  • Optimierung der Steuerplanung und International Tax Services
  • Beratung italienischer Klienten in Steuer- und Finanzfragen
  • Vertretung in lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten
  • Rechnungswesen – Organisation, Ergebnisanalyse, Prozessoptimierung
  • Unternehmensbewertungen nach internationalen Bewertungsstandards
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Businessplänen und Planungsrechnungen
  • Subventions- und Förderungsberatung
  • Gründungsberatung – unternehmensrechtlich, steuerlich, betriebswirtschaftlich
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CONFIDA Villach Wirtschaftstreuhand GmbH

10. Oktober-Straße 18
9500 Villach
Tel.: 04242 29016
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www.confida.at