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Ein Grund der Anklage: Die Störaktion an der Uni Klagenfurt
Ein Grund der Anklage: Die Störaktion an der Uni Klagenfurt © IDENTITÄRE BEWEGUNG ÖSTERREICH

Störaktion an Uni Klagenfurt

Anklage gegen Mitglieder der Identitären Bewegung

Klagenfurt/Villach – Die Staatsanwaltschaft Graz hat gegen zehn Mitglieder der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ Anklage erhoben. Das geht aus mehreren Medienberichten übereinstimmend hervor. Grund für die Anklage ist unter anderem eine Störaktion an der Universität Klagenfurt.

 4 Minuten Lesezeit (526 Wörter) | Änderung am 14.05.2018 - 16.46 Uhr

Am 9. Juni 2016 startete an der Universität Klagenfurt eine Ringvorlesung mit dem Titel „Flucht, Asyl und Migration“. Gegen 17.30 Uhr störten mehrere Mitglieder der sogenannten Identitären Bewegung diese Vorlesung, indem sie im Hörsaal ein Stofftransparent ausrollten und mittels Megaphon Parolen ausriefen.

Rektor in den Bauch geschlagen

Der damals verständigte Rektor der Universität Klagenfurt forderte die Gruppe zunächst erfolglos auf, unverzüglich den Hörsaal zu verlassen. Erst als er den Polizei-Notruf wählte, verließ die Gruppe den Hörsaal. Der Rektor versuchte indes, sich einer Person dieser Gruppe in den Weg zu stellen bzw. forderte ihn auf, seinen Namen zu nennen. Daraufhin soll diese Person dem Rektor mit geballter Faust gedroht haben und ihn anschließend in den Bauch geschlagen haben. Letztlich flüchtete die Gruppe vom Campusareal. Der Verfassungssschutz ermittelte.

Verhetzung, kriminelle Vereinigung, Sachbeschädigung und Nötigung

Nun hat die Staatsanwaltschaft Graz Anklage gegen zehn Mitglieder und weitere sieben aktive Sympathisanten der Identitären Bewegung Anklage erhoben – wegen Verhetzung, kriminelle Vereinigung, Sachbeschädigung und Nötigung. Nicht gegen jedes Mitglied wurden die gleichen Anklagepunkte eingebracht.

Neben der Störaktion an der Uni Klagenfurt führten noch weitere Aktionen der rechtsextremen Bewegung zu der Anklage. Darunter z.B. das Anbringen eines Transparents an der Grünen-Pateizentrale in Graz mit islamfeindlichen Parolen und die Erstellung und Verbreitung eines Propagandafilms zur Aktion – ebenfalls mit islamfeindlichen Parolen.

Bis zu drei Jahre Haft drohen

Die Staatsanwaltschaft sieht in der Identitären Bewegung eine kriminelle Vereinigung, mit dem Ziel, ihre Mitglieder zu Verhetzungen und Sachbeschädigungen zu leiten. Die IBÖ sieht sich selbst als “europaweite patriotische Jugendbewegung.” Den Angeklagten der Bewegung drohen bis zu drei Jahre Haft.

Auch in Villach störten die Mitglieder der IBÖ

Bei der Erstaufführung des Stückes „Die Schutzbefohlenen“ in Villach protestierten Mitglieder der Bewegung gegen das Flüchtlingsdrama. Im Mittelpunkt steht der Protest von Asylwerbern im Jahr 2012 in Traiskirchen. Die Identitären sahen darin laut eines damaligen Facebook-Eintrages „eine Verhöhnung der Österreicher.“

Wegen eines ähnliches Vorfalls in Wien wurden die Angeklagten freigesprochen. “Nach der aggressiven Störung einer von der ÖH Uni Wien organisierten Aufführung von Jelineks ‘Schutzbefohlenen’ 2016 im Audimax der Uni Wien wurden 17 Mitglieder der sogenannten Identitären Bewegung nun endgültig von dem Vorwurf der Körperverletzung sowie Störung einer Versammlung freigesprochen”, heißt es in der Aussendung der ÖH Uni Wien. “Es ist immer wieder frustrierend zu sehen, wie Behörden und Justiz mit Rechtsextremismus umgehen. Ermittlungen werden eingestellt, Anklagen nicht weiter verfolgt. Nicht nur können sich die “Identitären” so erneut in ihrem Tun bestätigt fühlen, es lädt sie und ihnen ähnliche Organisationen dazu ein, solche menschenverachtende Aktionen zu wiederholen”, so Lena Köhler (GRAS) vom Vorsitzteam der ÖH Uni Wien.

Identitäre Bewegung

Während sich die Identitäre Bewegung bewusst von Extremismus jeglicher Art zu distanzieren versucht, sehen das österreichische Behörden zuletzt immer öfter anders. Erst im April gab es Hausdurchsuchungen bei Identitären-Sprecher Martin Sellner und Co-Chef Patrick Lenart. Auch hier lautet der Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung.