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Politik - Klagenfurt
© Christian Debelak/Bundesheer

Zwischen­lagerung des Schad­holzes:

Ausnahme für Süd­kärntner Wald­bauern

Südkärnten – Nach dem Sturmtief "Yves" sind 550.000 Festmeter Schadholz angefallen. Um den Grundbesitzern finanzielle Nachteile zu ersparen, ermöglichte LR Martin Gruber eine seltene Ausnahmegenehmigung bei der AMA.

 2 Minuten Lesezeit (306 Wörter)

Das Sturmtief “Yves” hat im Dezember 2017 schwere Schäden in Teilen Südkärntens verursacht. 550.000 Festmeter Schadholz sind nach Schätzungen der örtlichen Forstaufsichten angefallen. Der schneereiche Winter verhinderte für fast zwei Monate die Aufarbeitung und den Abtransport des Schadholzes. Im Frühjahr wurden die Arbeiten intensiv wieder aufgenommen, sodass hohe Holzmengen vorhanden und die Sägewerke nicht mehr uneingeschränkt aufnahmefähig sind.

Ausnahmegenehmigung nach Sturmtief „Yves“

Für die Zwischenlagerung des Schadholzes konnte Agrar- und Forstreferent LR Martin Gruber nun bei der Agrarmarkt Austria eine seltene Ausnahmegenehmigung erreichen: “Die AMA hat die außergewöhnlichen Umstände der Südkärntner Waldbauern anerkannt und auf unseren Antrag hin die Zwischenlagerung auf so genannten beihilfefähigen Flächen bzw. landwirtschaftlichen Nutzflächen genehmigt”, teilte Gruber, heute, Freitag, mit.

Borkenkäferproblem erfordert rasche Entfernung des Schadholzes

Ohne den Einsatz der Kärntner Landesregierung beim zuständigen Bundesministerium würden den Grundbesitzern durch die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Holzlagerung finanzielle Nachteile drohen, durch den Entfall von Förderungen. “Vor allem wegen des Borkenkäferproblems ist es wichtig, dass das Schadholz so rasch wie möglich aus den Waldgebieten entfernt wird. Die Waldbesitzer und Holzunternehmer in Südkärnten zeigen hier großen Einsatz, den ich mit dieser Maßnahme unterstützen möchte”, betonte Gruber.

Für diese Gemeinden gilt die Ausnahmegenehmigung

Die Ausnahmegenehmigung gilt vorläufig bis 31.Dezember 2018 in den Gemeinden Gallizien, Sittersdorf, Bad Eisenkappel, Zell-Pfarre, Ferlach, Köttmannsdorf, Maria Rain, Ludmannsdorf, Feistritz im Rosental und St. Margareten im Rosental, die als besonders betroffen gelten.

Info zur Ausnahmegenehmigung:

Die Zwischenlagerung des Schadholzes ist der AMA spätestens 15 Arbeitstage ab Lagerbeginn unter Angabe der Feldstücks- und Schlagnummern zu melden. Die betroffenen Flächen sind nach der Schadholzlagerung unverzüglich wieder in einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu versetzen.