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Terrorist criminal portrait
SYMBOLFOTO Terrorist criminal portrait © KK

Zum "Heiligen Krieg" aufgerufen:

Taliban-Unterstützer wird angeklagt

Klagenfurt – Gegen einen afghanischen Staatsbürger, der sich im Moment in Untersuchungshaft befindet, wird am 4. Juni 2018 ein Prozess stattfinden. Der Beschuldigte soll Mitglied einer terroristischen Organisation sein und zum "Heiligen Krieg" aufgerufen haben.

 1 Minuten Lesezeit (230 Wörter) | Änderung am 04.06.2018 - 13.24 Uhr

Dem angeklagten Afghanen wird zur Last gelegt, als Mitglied einer terroristischen Vereinigung Propagandamaterialien der Taliban an mehr als 5.000 Personen im Wege der sozialen Medien verbreitet zu haben. Er rief weltweit Muslime zum “Heiligen Krieg” (Jihad) auf.

Zu Attentaten aufgerufen

Der Angeklagte soll zur zur Implementierung eines von den „Taliban“ beherrschten „Gottesstaates“, zur Begehung von Selbstmordattentaten bzw. zur Ermordung aller Andersgläubigen aufgerufen haben. Weiters soll der Afghane Mitglied im offiziellen Medienkanal der Taliban sowie in diversen einschlägigen Whats-App-Gruppen, in denen alle zehn Minuten die oben angeführten Nachrichten gepostet und an die Mitglieder verschickt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt lastet dem Mann weiters an als Administrator in einschlägigen Medienkanälen registriert zu sein und Videos des entsprechenden kriminellen Inhalts verteilt zu haben. Er soll auch eine enge Bindung zu Taliban Führern haben.

Besondere Sicherungsvorkehrungen

Die Hauptverhandlung wird unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen, wie verstärkte Polizeipräsenz, Durchsuchung auf eventuelle Waffen etc., am 4. Juni 2018 stattfinden. Um die beteiligten Personen wie Ankläger, Richter, Zeugen etc. zu schützen sollen seitens der Medien keine Namen von beteiligten Richtern und Staatsanwälten genannt werden.

Terrorismus-Paragraph

Der § 278b des österreichischen Strafgesetzbuches (terroristische Vereinigung) sieht einen Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor.  Für die Straftat der kriminellen Organisation nach § 278a des Strafgesetzbuches (StGB) ist mit einer Feiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren zu rechnen.