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ELGA

Die „e-Medikation“ ist da

Kärnten – Neben dem „e-Befund“ ist „e-Medikation“ eine weitere Funktion der elektronischen Gesundheitsakte ELGA, in der die von Ärztinnen und Ärzten verordneten und in der Apotheke abgegeben Medikamente in die sogenannten e-Medikationsliste gespeichert werden. Die Kärntner Gebietskrankenkasse präsentierte heute in einer Pressekonferenz gemeinsam mit der Ärztekammer für Kärnten, dem Land Kärnten und der Apothekerkammer Kärnten den aktuellen Status der kärntenweiten Umsetzung dieser ELGA-Anwendung im niedergelassenen Bereich.

 12 Minuten Lesezeit (1526 Wörter) | Änderung am 30.05.2018 - 19.00 Uhr

Durch das neue System sollen sich für Patienten einige Vorteile ergeben. So ist es möglich, auch nicht rezeptpflichtige, aber wechselwirkungsrelevante Medikamente ebenfalls in die e-Medikationsliste einzutragen, wofür lediglich die e-card in der Apotheke gesteckt werden muss. Neben der Überprüfung unerwünschter Wechselwirkungen oder unnötiger Doppelverschreibungen soll die flächendeckende Einführung der „e-Medikation“ durch die Standardisierung der Medikationsdaten außerdem zu einer Verbesserung der Datenqualität und zu einem besseren Zusammenspiel der verschiedenen Akteure führen. Mit der e-Medikationsliste hat der Patient bzw. die Patientin als auch die behandelnde Ärztin bzw. Ärzte oder die Krankenanstalt einen aktuellen Überblick über die verordneten und in der Apotheke abgegebenen Medikamente. „Der rasche Zugang ermöglicht es, schnell und effektiv auf wichtige medizinischen Informationen zuzugreifen, um unnötige Doppelverschreibungen zu verhindern“, ergänzt KGKK-Direktor Dr. Johann Lintner bei einer heutigen Pressekonferenz.

System soll viele Vorteile bringen

Viele Patientinnen und Patienten nehmen gleichzeitig mehrere Medikamente ein, die nicht nur von der Hausärztin oder vom Hausarzt, sondern auch von Fachärztinnen oder Fachärzten oder Krankenhäusern verordnet wurden. Zusätzlich werden häufig in der Apotheke empfohlene rezeptfreie Arzneimittel eingenommen. Daher ist es oft für Patientinnen und Patienten sowie für Gesundheitsdienstanbieter (Ärzte, Apotheker etc.) schwierig, den Überblick zu bewahren und Wechselwirkungen zu verhindern.

„Durch die rasch verfügbaren Informationen, kann auch die Qualität in der Therapie gesteigert werden“, ergänzt DI Elke Jenkner, Leiterin der Abteilung Vertragspartnerangelegenheiten und e-Medikations-Koordinatorin in Kärnten. „Die e-Medikation ist ein weiterer positiver und innovativer Schritt in Richtung Digitalisierung und der damit verbundenen Serviceleistungen für PatientInnen und DienstleisterInnen im Gesundheitswesen. Es ist jedoch zu erwähnen, dass, wie bei der damaligen Einführung des e-card-Systems, auch diese Umstellung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird. Durch das Opt-out-Prinzip gibt es jedoch gewissen Lücken – der Datenschutz und die Patientensicherung werden weiterhin bewahrt bzw. erhöht“, erklärt Dr. Maria Korak-Leiter, 1. Kurienobmann Stellvertreterin der Ärztekammer für Kärnten. Die Ausrollung der „e-Medikation“ in Kärnten ist in die Region OST (Klagenfurt, Klagenfurt-Land, St. Veit an der Glan, Völkermarkt und Wolfsberg) sowie in die Region WEST (Feldkirchen, Hermagor, Spittal an der Drau, Villach und Villach-Land) eingeteilt – der letzte Verpflichtungstermin ist am 14. Juni 2018.

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Mag.pharm Jutta Polligger-Juvan, Vizepräsidentin Apothekerkammer Kärnten, Dr. Maria Korak-Leiter, 1. Kurienobmann-Stellvertreterin der Ärztekammer für Kärnten, Dr. Johann Lintner, Direktor der Kärntner Gebietskrankenkasse, LHStv. Dr. Beate Prettner und DI Elke Jenkner, Leiterin der Abteilung Vertragspartnerangelegenheiten und e-Medikation Koordinatorin in Kärnten

Mag.pharm Jutta Polligger-Juvan, Vizepräsidentin Apothekerkammer Kärnten, Dr. Maria Korak-Leiter, 1. Kurienobmann-Stellvertreterin der Ärztekammer für Kärnten, Dr. Johann Lintner, Direktor der Kärntner Gebietskrankenkasse, LHStv. Dr. Beate Prettner und DI Elke Jenkner, Leiterin der Abteilung Vertragspartnerangelegenheiten und e-Medikation Koordinatorin in Kärnten - © Eggenberger

Daten und Fakten:

So funktioniert „e-Medikation“

Im niedergelassenen Bereich sind nun Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, verordnete Medikamente in der „e-Medikation“ zu speichern. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte können, sobald ein aufrechtes Behandlungsverhältnis besteht und sich die Patientinnen und Patienten nicht von ELGA bzw. dieser ELGA-Funktion abgemeldet haben, die e-Medikationsliste ihrer Patientinnen und Patienten einsehen und anhand dieser Grundlage neue Verordnungen auf eventuelle unerwünschte Wechselwirkungen prüfen. Dies ermöglicht eine bessere Entscheidungsgrundlage für Diagnostik und Therapie. Nach der Speicherung in die e-Medikationsliste wird ein Rezept mit einem speziellen Code gedruckt.

Durch das Scannen des Codes auf dem Rezept kann die Apotheke die Abgabe der verordneten Medikamente in der e-Medikationsliste speichern. Zudem wird es nun auch in den Apotheken ein e-card-System geben. Wenn nun die e-card in der Apotheke gesteckt wird, können rezeptfreie Medikamente, welche in der Apotheke noch zusätzlich erworben werden, gespeichert werden, und die Apotheke kann die gesamte e-Medikationsliste für eine Wechselwirkungsprüfung oder Beratung abrufen.

Die Datensicherheit wird hier sehr hochgeschrieben!

Die e-Medikationsdaten werden zentral und verschlüsselt im Verantwortungsbereich der Sozialversicherung gespeichert. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu erwähnen, dass keinerlei Daten auf der e-card gespeichert werden.

Vorteile für Ärztinnen und Ärzte

Mit der e-Medikation erhalten ELGA-Gesundheitsdienstanbieter (GDA – z.B. Arzt, Apotheker etc.) rasch, unbürokratisch und österreichweit einen Überblick über die aktuelle Medikation der Patientinnen und Patienten. Damit können die Medikamente auf unerwünschte Wechselwirkungen überprüft und unnötige Doppelverschreibungen vermieden werden. Die rasche Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten spart in den Ordinationen und Krankenhäusern Zeit – Zeit, die wiederum mehr persönlichen Kontakt mit den Patientinnen und Patienten ermöglicht. Außerdem lassen sich Patientenangaben zur Medikation besser überprüfen, denn auch die Dosisangabe und die Wirkstoffstärke eines Medikamentes können festgehalten und müssen somit nicht aus dem Gedächtnis rekonstruiert werden.

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen treten häufiger auf, als man denkt. Blutdrucksenkende Medikamente harmonieren oft nicht mit Entwässerungsmitteln oder manche Blutgerinnungshemmer vertragen sich nicht mit rezeptfrei erhältlichen Schmerzmitteln. Selbst einige, auf den ersten Blick unverfängliche Teesorten, Vitamine oder Mineralien können die Wirkung von Medikamenten verstärken bzw. abschwächen.

„e-Medikation“ in den Apotheken

Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, Medikationsdaten über abgegebene Medikamente in „e-Medikation“ zu speichern, sofern die Patientin bzw. der Patient dem nicht widersprochen hat. Dies gilt sowohl für die Abgabe ärztlich verordneter Medikamente als auch für wechselwirkungsrelevante, nicht verschreibungspflichtige OTC-Präparate. Die Anzahl der Wechselwirkungen steigt: Statistisch gesehen können bereits drei Arzneimittel Wechselwirkungen auslösen, fünf Arzneimittel lösen hingegen bereits zehn Wechselwirkungen aus (Quelle: Univ. Prof. Dr. Ekkehard Beubler). Mengenmäßig ist jede zweite Arzneimittelpackung, die in der Apotheke verkauft wird, ein rezeptfreies Präparat. Die Apotheke hat seit jeher eine beratende Rolle, doch durch die Einführung der „e-Medikation“ und die damit gewonnenen Informationen können Kundinnen und Kunden in den Apotheken noch besser unterstützt werden.

„Zum Wohl und für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten ist es wesentlich, dass alle Gesundheitsberufe einen Überblick über die eingenommenen Medikamente haben. Seitens der Apotheke empfehlen wir, dass auch die rezeptfreien Präparate eingetragen werden, da nur ein umfassender Überblick über alle Medikamente aussagekräftig ist“, erklärt Mag.pharm. Jutta Polligger-Juvan, Vizepräsidentin der Apothekerkammer Kärnten. „Dass dafür nun auch die e-Card in der Apotheke zu stecken ist, wird für viele Kundinnen und Kunden anfangs eine Umstellung sein. Daher muss hier noch stärker aufgeklärt werden, sodass dieser Schritt auch aktiv begrüßt wird“, ergänzt die Vizepräsidentin der Apothekerkammer Kärnten.

Nutzen von „e-Medikation“ für PatientInnen

Unvollständige Informationen über den aktuellen Medikationsstatus einer Patientin oder eines Patienten können zu Mehrfachverordnungen, unter Umständen sogar zur Überdosierung eines in diesen Medikamenten enthaltenen Wirkstoffes, führen. Bekannt ist aber auch, dass vor allem die Kombination unterschiedlicher Medikamente zu unerwünschten Wechselwirkungen führen kann. In schwerwiegenden Fällen kann dies ernste gesundheitliche Gefahren für die Patientinnen und Patienten nach sich ziehen.

Gerade ältere und/oder chronisch kranke Menschen nehmen des Öfteren mehrere Arzneimittel gleichzeitig ein, die von verschiedenen Ärztinnen bzw. Ärzten verordnet wurden. Aber auch junge Menschen oder sogar Kinder können von unerwünschten Arzneimittelwirkungen betroffen sein: Antibiotika, Hustensaft, Schmerz- oder Erkältungsmittel, die gelegentlich bei Bedarf eingenommen werden, können solche unerwünschte Wirkungen entfalten. Zu bedenken ist beispielsweise auch, dass die Wirksamkeit der Antibabypille durch die zusätzliche Einnahme anderer Produkte – nicht nur verschreibungspflichtige Medikamente – eingeschränkt werden kann. Die Teilnahme an der „e-Medikation“ ist somit für alle sinnvoll.

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Arzneimitteln ist auch im Rahmen der e-Medikation unumgänglich. Die Letztentscheidung, welche Medikamente in die e-Medikationsliste aufgenommen werden, liegt schlussendlich jedoch bei jeder Patientin bzw. bei jedem Patienten selbst.

Wie verhindere ich einen Eintrag?

Mit der Möglichkeit des sogenannten „Situativen Opt-Outs“ können Patientinnen und Patienten gegenüber ihrer behandelnden Ärztin bzw. ihrem Arzt bei der Verordnung angeben, dass ein bestimmtes Medikament nicht in ihre e-Medikationsliste eingetragen werden soll. Ist dies der Fall, dann scheint dieses Medikament zwar auf dem Papierrezept und in der Dokumentation der Ärztinnen und Ärzte auf, nicht jedoch in der e-Medikationsliste. Eine verlässliche Wechselwirkungsprüfung kann allerdings nur erfolgen, wenn die Medikamente auch vollständig erfasst werden.
In diesem Zusammenhang soll darauf hingewiesen werden, dass die „e-Medikation“ nichts an den bestehenden Pflichten und Verantwortlichkeiten ändert, sondern zu einer Verbesserung der Entscheidungsgrundlage der Ärztinnen und Ärzte oder Apothekerinnen und Apotheker führt. Sie ersetzt weder das ärztliche Gespräch noch die Beratung durch die Apotheken.

Wo finde ich meine Daten?

Über das ELGA-Portal unter www.gesundheit.gv.at können Bürgerinnen und Bürger alle eigenen ELGA-Gesundheitsdaten (e-Befunde, e-Medikationsliste) selbst einsehen. Voraussetzung dafür ist eine Handysignatur oder Bürgerkarte (www.buergerkarte.at).

ELGA-Ombudsstelle

Das ELGA-Gesetz sieht vor, dass eigene ELGA-Ombudsstellen für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. Die ELGA-Ombudsstelle ist bei der Patienten- und Pflegeombudsstelle des Landes Kärnten eingerichtet, die schon jahrelange Erfahrung bei der Hilfestellung für Patientinnen und Patienten hat. Damit steht eine möglichst wohnortnahe, niedrigschwellige und unabhängige Einrichtung zur Verfügung.

Service für ELGA

Für Fragen steht die ELGA-Serviceline unter der Telefonnummer 050 124 4411 werktags von Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie online unter www.gesundheit.gv.at (Zugang ELGA-Portal) oder unter www.elga.gv.at.

Die ELGA Ombudsstelle Kärnten ist unter 050 536 57201 von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr bzw. nach Terminvereinbarung am Völkermarkter Ring 31, 9020 Klagenfurt bzw. unter [email protected] erreichbar.

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