Verordnungsermächtigung soll helfen
Spanring fordert bessere Handhabe gegen Bettelei
Villach – Erneut flammt eine Diskussion über Bettler in der Villacher Innenstadt auf. Bei der Bevölkerung führe das "massive Auftreten in gehäufter Form" zu "Unbehagen in der Bevölkerung", meint Strafreferentin Katharina Spanring (ÖVP). Dabei handele es sich aber nicht zwangsläufig um einen Verwaltungsstraftatbestand. Spanring fordert daher eine Gesetzesänderung, um eine bessere Handhabe gegen Bettelei in der Draustadt zu haben.
ÖVP-Stadträtin Katharina Spanring sieht zwar das “intensive Engagement von Bezirksverwaltungsbehörde und Exekutive”, dennoch seien immer noch Bettlergruppen zu beobachten, die “durch das massive Auftreten in gehäufter Form selbst ohne einen Verwaltungsstraf-Tatbestand zu verwirklichen zu einem Unbehagen – ja fast zu Fluchtreaktionen – in der betroffenen Bevölkerung” führen.
Dieses “grenzaggressive Gruppen- und Wanderbetteln”, wie Spanring es nennt, passiere an Orten mit hoher Publikumsfrequenz. Also zum Bespiel in der Innenstadt, den Gastgärten, im Bereich von Einkaufszentren und “nicht zuletzt auch bei Märkten oder Veranstaltungen.” Eine weitere Erscheinungsform des Bettelns betreffe den “Verkauf von Zeitungen bzw. Zeitschriften mit dem eigentlichen Zweck, durch aufdringliches Verkaufs-Betteln über den Verkaufspreis hinaus Einnahmen zu erzielen”, sagt Spanring.
Spanring wünscht sich konkrete Handhabe
„Intention muss es sein, einerseits eine konkrete Handhabe gegen neue, vor allem im innerstädtischen Bereich, in Gastgärten und im Bereich der Einkaufszentren bzw. Verbrauchermärkte sowie auch im Rahmen der verschiedensten Veranstaltungen überbordende und damit eine extreme Belästigungsdimension annehmende Formen der Bettelei und Zeitungsverkäufe zu haben, andererseits damit auch ein immer wieder erkenn- aber nur schwer beweisbares organisiertes Betteln zu erschweren“, führt Stadträtin Spanring aus.
Verordnungsermächtigung soll Bettelei eindämmen
Das Kärntner Landessicherheitsgesetz stellt aktuell lediglich das Betteln an einem öffentlichen Ort in “aufdringlicher oder aggressiver Weise” unter Strafsanktion. Spanring kritisiert, eine Verordnungsermächtigung für Gemeinden, die es ermöglichen würde, weitere negative Erscheinungsformen der Bettelei einzudämmen, bestehe nicht.
“Es wäre aber durchaus wünschenswert, wenn der Landesgesetzgeber im Bedarfsfall gerade den größeren Städten wie Villach ein Instrumentarium zur Verfügung stellen würde! Basierend auf diesen Überlegungen werde ich als Strafreferentin daher den Antrag an den Villacher Gemeinderat stellen, er möge eine ortspolizeiliche Verordnung erlassen, um damit Einhalt zu gebieten bzw. eine Resolution an den Kärntner Landtag zu stellen, um das Kärntner Landessicherheitsgesetz dahingehend abzuändern, als dass § 27 Bettelei um eine Verordnungsermächtigung erweitert wird”, erklärt die Stadträtin.
Gegenüber der Kleinen Zeitung äußerte sich Stadtpolizeikommandant Erich Londer vor kurzem zu diesem Thema. Damals hieß es, die Bettler-Anzahl sei rückläufig.