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Prozess unter verschärften Sicherheitsbedingungen

6 Jahre Haft für Taliban-Unterstützer

Klagenfurt – Der Prozess um einen Afghanen, dem zur Last gelegt wurde, als Mitglied einer terroristischen Vereinigung Propagandamaterialien der Taliban an mehr als 5.000 Personen über soziale Medien verbreitet zu haben, ging am heutigen Montag vor dem Landesgericht Klagenfurt zu Ende. Das Urteil: Sechs Jahre Haft.

 2 Minuten Lesezeit (241 Wörter) | Änderung am 04.06.2018 - 13.26 Uhr

Zu Attentaten aufgerufen

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, zur Implementierung eines von den „Taliban“ beherrschten „Gottesstaates“, zur Begehung von Selbstmordattentaten bzw. zur Ermordung aller Andersgläubigen aufgerufen zu haben. Weiters soll der Mann Mitglied im offiziellen Medienkanal der Taliban sowie in diversen einschlägigen Whats-App-Gruppen gewesen sein. In diesen wurden alle zehn Minuten die oben angeführten Nachrichten gepostet und an die Mitglieder verschickt. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt lastete dem Mann weiters an als Administrator in einschlägigen Medienkanälen registriert zu sein und Videos des entsprechenden kriminellen Inhalts verteilt zu haben. Er soll auch eine enge Bindung zu Taliban-Führern haben.

Besondere Sicherungsvorkehrungen

Die Hauptverhandlung ging heute unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen über die Bühne, Filmaufnahmen waren nicht gestattet. Nach ORF-Informationen wollte der Richter wissen, ob es dem Angeklagten klar war, dass er mit den Videos den Taliban diente. Das soll er verneint haben, mit dem Hinweis, er sei ein „Meinungsforscher auf der Suche nach der Wahrheit” und hätte nur wissen wollen, wie die Videos im Internet ankämen. Angesichts des Rates seines Anwalts und der erdrückenden Beweislage legte der Angeklagte jedoch ein Geständnis ab. Der ORF berichtet auch, der Angeklagte hätte laut eigener Aussage “noch mindestens 10 Jahre so weitergemacht”. Das islamische Rechtsystem Scharia sei für ihn nach wie vor oberstes Gebot, er müsse nun akzeptieren, dass er die Scharia hier nicht vollziehen könne.

Das Urteil lautete sechs Jahre Haft und ist noch nicht rechtskräftig.