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Schon den Urlaub geplant? Mit diesen Infos geht alles glatt
SYMBOLFOTO Schon den Urlaub geplant? Mit diesen Infos geht alles glatt © pixabay
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Die Confida-Steuertipps

Steuertipp “Reise”: So wird es stressfrei

Villach – Zurück aus dem Urlaub und dann das böse Erwachen? Warum und wann muss man Zoll und Steuern bezahlen? Damit der nächste Urlaub etwas stressfreier wird erklärt euch unser Steuer-Experte Mag. Martin Zankl von CONFIDA Villach das genauer.

 5 Minuten Lesezeit (643 Wörter)

Die Urlaubssaison steht wieder vor der Tür – da ist es doch ganz normal, dass man das ein oder andere  Erinnerungsstück mit nach Hause nimmt. Doch was genau muss beim Zoll gemeldet werden und wie sieht es eigentlich mit gefälschten Markenwaren aus?

Eigenbedarf muss nicht verzollt werden

Für Einreisen aus einem anderen EU-Staat gilt grundsätzlich, dass Waren für den persönlichen Ge- oder Verbrauch im Reisegepäck eingeführt werden können, ohne dass in Österreich Abgaben anfallen. “Ausgenommen von dieser Regelung sind beispielsweise neue Autos oder alkoholische Getränke und Tabakwaren, die nicht unter den Begriff “Eigenbedarf” fallen”, so Martin Zankl von CONFIDA Villach. Was noch unter “Eigenbedarf” fällt, wird in der nachfolgenden Tabelle erläutert.

Höchstmengen für Alkohol und Tabak

Innerhalb der EU / Einreise in die EU:

  • Bier: 110 Liter / 16 Liter
  • Wein: 90 Liter (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) / 4 Liter
  • Spirituosen: 10 Liter / 1 Liter
  • Zigaretten: 800 / 200 Stück oder
  • Zigarillos: 400 / 100 Stück oder
  • Zigarren: 200 / 50 Stück oder
  • Rauchtabak: 1 Kilogramm / 250g

Unter 430 Euro nichts zu verzollen

Bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten sind unter anderem außerhalb der EU erworbene Waren, die die angeführten Freimengen für Alkohol und Tabak überschreiten zu deklarieren. Ebenso sind andere Waren, die die Freigrenze von 430 Euro für Flugreisende oder 300 Euro für alle anderen Reisenden überschreiten, zu deklarieren. “Achtung, für Reisende unter 15 Jahren beschränkt sich dieser Schwellenwert auf 150 Euro“, rät Martin Zankl.

Wie viel Plagiat ist erlaubt?

Die Einfuhr von im Urlaub erstandenen, gefälschten Designerstücken wie Brillen, Handtaschen und T-Shirts ist nicht verboten. Voraussetzung ist lediglich, dass ihr Wert die 430 Euro nicht übersteigt und die billigen Plagiate nicht weiterverkauft werden. Bei Designerkleidung ist die Freigrenze von 430 Euro rasch überschritten, daher werden Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fällig. Die Höhe der Abgaben richtet sich dann nach dem Kaufpreis. Für Souvenirs und Geschenke sind es meist 25% des Wertes. Gibt es keine Rechnung, schätzt der Zollbeamte den Wert.

Vorsicht Artenschutz!

Zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten gelten artenschutzrechtliche Beschränkungen im Reiseverkehr. Für bestimmte Waren werden Artenschutzdokumente benötigt – wie beispielsweise: Schmuck und Souvenirs aus Korallen, Schildpatt, Muscheln und Schnecken. Im Urlaub heißt es also lieber Finger weg von Korallen, Muscheln und Co., um den Ärger beim Zoll zu vermeiden!

Mitnahme von Bargeld

Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 Euro oder mehr mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden. Das Nichterfüllen dieser Meldeverpflichtung ist strafbar. Wer Zweifel hat, ob die mitgebrachten Reiseandenken tatsächlich erlaubt und zollfrei sind, kontaktiert am besten CONFIDA Villach – die hier gern kompetent berät.

Zur Person

Confida Tax Audit Consulting Mag. Martin Zankl, CONFIDA

Mag. Martin Zankl ist seit 2005 Geschäftsführer der CONFIDA Villach. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Gründerberatung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen, Steueroptimierung und -planung und das gesamte Rechnungswesen. Durch seine Tätigkeit in einer internationalen Wirtschaftstreuhandgesellschaft in Wien ist Martin Zankl auch firm mit internationalen steuerrechtlichen Bestimmungen.

Über die CONFIDA

Die CONFIDA Villach Wirtschaftstreuhand GmbH wurde 1978 gegründet und ist seit damals erfolgreich im gesamten wirtschaftstreuhänderischen Spektrum tätig. Das Team zeigt hohes Engagement und die Kundenorientierung ist seit jeher höchster Grundsatz der Geschäftsleitung. Neben Lohnverrechnung, Buchhaltung und Bilanzierung berät die CONFIDA Villach in allen Bereichen der klassischen Steuerberatung wie Steueroptimierung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen und besonders Unternehmensgründungen und -nachfolgen. Hier kann das generationenübergreifende Team modernes Know-How mit jahrelanger Erfahrung optimal kombinieren.

  • Vertretung und Beratung in steuerlichen Angelegenheiten
  • Beratung bei der Wahl der optimalen Rechtsform
  • Optimierung der Steuerplanung und International Tax Services
  • Beratung italienischer Klienten in Steuer- und Finanzfragen
  • Vertretung in lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten
  • Rechnungswesen – Organisation, Ergebnisanalyse, Prozessoptimierung
  • Unternehmensbewertungen nach internationalen Bewertungsstandards
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Businessplänen und Planungsrechnungen
  • Subventions- und Förderungsberatung
  • Gründungsberatung – unternehmensrechtlich, steuerlich, betriebswirtschaftlich

 

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CONFIDA Villach Wirtschaftstreuhand GmbH

10. Oktober-Straße 18
9500 Villach
Tel.: 04242 29016
[email protected]
www.confida.at