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Bedingte Haft und Geldstrafe

Hakenkreuz­fahne am Balkon

Klagenfurt – Ein 27-jähriger Klagenfurter ist heute vor dem Landesgericht Klagenfurt wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verurteilt worden. Er hatte eine Hakenkreuzfahne am Balkon aufgehängt.

 1 Minuten Lesezeit (136 Wörter)

Der 27-Jährige bekannte sich laut ORF-Informationen schuldig. Er soll die Fahne erst seinen Freunden in der Wohnung gezeigt haben und sie anschließend an den Balkon gehängt haben. Das Aufhängen sei aber eine Mutprobe unter Freunden gewesen – mit reichlich Alkohol verbunden. Mit dem nationalsozialistischen Gedankengut wollte er nichts zu tun haben. Laut ORF sei diese Versicherung glaubhaft gewesen. Die Fahne habe er in einem Online-Shop bestellt, weil “ihm das Symbol des Hakenkreuzes gut gefallen habe.”

Das Urteil

Die Fahne war etwa zwei Stunden am Balkon angebracht, mehrere Anzeigen gingen ein. Der Vater des Klagenfurters habe seinen Sohn aufgefordert, die Fahne abzunehmen. Später soll er sie dann zerschnitten haben. Das Urteil: Zehn Monate bedingte Haft auf drei Jahre zur Bewährung und eine Geldstrafe von 1.200 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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