fbpx
Region auswählen:
Aktuell - Klagenfurt
Kein Foto
Kein Foto © Kein Foto

Messerstecherei am Heiligengeistplatz

Urteil nach Mord-Anklage

Klagenfurt – Am 10. November 2017 kam es am Heiligengeistplatz in Klagenfurt zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Männern - wir berichteten. Einer der Männer musste sich heute vor dem Landesgericht Klagenfurt wegen versuchten Mordes verantworten.

 4 Minuten Lesezeit (560 Wörter)

Am Abend des 10. Novembers kam es auf dem Heiligengeistplatz zu einer folgenreichen Auseinandersetzung zwischen einem mittlerweile 22-jährigen gebürtigen Tschetschenen und zwei afghanischen Staatsbürgern. Im Zuge des Streits soll der 22-Jährige ein Messer gezogen und anschließend zugestochen haben – mehrmals. Die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe, u.a. spricht sie von versuchtem Mord.

Schwere Verletzungen

“Einem Erwachsenen wird zur Last gelegt, am 10. November 2017 in Klagenfurt eine männliche Person zu töten versucht zu haben, indem er ihm mit einem Fixiermesser drei tiefe Stiche in den Brustbereich zufügte”, heißt es im Verhandlungskalender des Landesgerichts Klagenfurt. Dabei sei es u.a. zu einer Perforation eines Teiles der Lunge sowie zu einer Durchtrennung der inneren Brustwandschlagader gekommen.

Opfer musste notoperiert werden

“Auf Grund des raschen Eintreffens der Rettungskräfte und der unverzüglich durchgeführten Notoperation konnte das Überleben des vermeintlichen Opfers gesichert werden”, heißt es weiter im Verhandlungskalender. Der 22-Jährige soll auch den anderen Afghanen absichtlich schwer verletzt haben, “indem er einen Stich gegen dessen Kopf führte und ihm anschließend mit dem Messerknauf auf den Hinterkopf schlug, wodurch dieser eine Rissquetschverletzung im Bereich der Kopfdecke erlitt.”

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat diesbezüglich den Angeklagten wegen des Verbrechens des versuchten Mordes sowie der versuchten absichtlich schweren Körperverletzung angeklagt.

Festnahme in Wien

Am 13. November – also drei Tage nach der Tat – wurde der mutmaßliche Täter in Wien am Busbahnhof, als er den Bus aus Klagenfurt verließ, von Beamten erkannt und festgenommen. Bei der Festnahme war er äußerst aggressiv und konnte nur mit Körperkraft und durch Androhung des Waffengebrauches festgenommen werden. Bei der Visitation konnten zwei Klappmesser (eines davon wurde als Tatwaffe vermutet) vorgefunden und sichergestellt werden.

Der Prozess

Der Angeklagte bekannte sich laut ORF-Informationen wegen dem Vorwurf des versuchten Mordes nicht schuldig, die Körperverletzung gab er zu. Der Angeklagte soll angegeben haben, ihm sei eine Gruppe von von zehn Afghanen entgegengekommen. Diese habe ihn eingekreist und von hinten getreten. Bei der anschließenden Rauferei sei er zu Boden gegangen. Bei einer Person will er ein Messer gesehen haben, woraufhin er sein eigenes Messer zog und wahllos um sich stach. Er habe dabei niemanden verletzen wollen.

Der bei der Auseinandersetzung schwer verletzte Afghane sagte laut ORF-Informationen aus, der Angeklagte habe ihn unter der Achsel und an der Hand verletzt. Beim lebensgefährlichen Stich in die Brust sei der Angeklagte aber nicht beteiligt gewesen. Diesen Stich hätte ihm ein anderer verpasst. Bei der ersten Einvernahme soll das nicht so zur Sprache gekommen sein, dort wurde der Tschetschene schwer beschuldigt. Der andere – ebenfalls verletzte – Afghane soll mittlerweile in Frankreich sein, sein genauer Aufenthaltsort ist nicht bekannt.

Das Urteil

Die Zeugenbefragung gestaltete sich langwierig und ein wenig mühsam. Es mussten zusätzliche Zeugen befragt werden: Ein Zeuge z.B. war sich plötzlich nicht mehr sicher, ob er wirklich den Angeklagten mit einem Messer gesehen hatte, weil er die unmittelbare Attacke nicht mitbekommen habe. Sein schwer verletzter Freund soll damals aber den Angeklagten mit dessen Spitznamen als Täter genannt haben. Am Nachmittag des heutigen Verhandlungstages wurden mehrere Zeugen befragt und auch ein Gutachten präsentiert. Die Geschworenen entschieden sich nach verhältnismäßig langer Beratung dazu den Angeklagten wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu verurteilen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.