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Politik - Villach
Stadtrat Erwin Baumann weiß:
Stadtrat Erwin Baumann weiß: "Nicht alles ist zu jeder Zeit gestattet." © 5min.at

Lärmschutz in Villach:

Wenn sich der Nachbar über den Lärm beschwert

Villach – Freunde, gutes Essen und die Lieblingsmusik aus dem Radio. Eine Grillparty im Sommer ist etwas Tolles - doch nur, bis der Nachbar an der Tür klopft und sich über den Lärm beschwert. Wir haben für euch herausgefunden, worauf man achten und was man unterlassen sollte, um die Grillparty nicht vorzeitig beenden zu müssen.

 3 Minuten Lesezeit (366 Wörter)

“Im Sommer ist die Zeit da, im Garten zu sitzen und seine Freizeit zu genießen”, erklärt Stadtrat Erwin Baumann. Als Verantwortlicher der Stadt Villach für den Lärmschutz weiß er: “Nicht alles ist zu jeder Zeit gestattet.” Baumann weist auf Regeln hin, damit der Sommer “für alle fein wird”.

Nachtruhe ab 22.00 Uhr

Mit der Gitarre in gemütlicher Runde im Garten zu musizieren ist eine angenehme Weise, einen lauen Sommerabend zu verbringen. Erlaubt ist Musizieren im Freien jedoch nur bis 22.00 Uhr. Danach sollte man alle Musikgeräte verstauen oder die gemütliche Runde nach drinnen verlegen. Außerdem ab 22.00 Uhr im Freien verboten ist singen und Radio hören. Auch das Starten von Kraft- und Motorfahrrädern ist ohne zwingenden Grund auf privaten Wegen und Grundstücken untersagt. Verbrennungsmotoren aller Art solltet ihr ebenfalls nicht laufen lassen. Ab 08.00 Uhr sind dann all diese Dinge wieder im Freien erlaubt.

Wann darf man Rasenmähen?

Im Sommer verbringt man viel Zeit im Garten – Grund genug, um ihn zu pflegen. Etliche laute Geräte kommen bei der Gartenarbeit zum Einsatz, wichtig ist jedoch darauf zu achten, an welchem Wochentag man diese benutzt. An Sonn- und Feiertagen ist das Starten von Geräten wie Ketten- oder Kreissägen und des motorbetriebenen Rasenmähers verboten. Diese lauten Geräte dürfen nur an Werktagen, ausgenommen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 19.00 Uhr bis 08.00 Uhr, benutzt werden. Dasselbe gilt übrigens auch für das Klopfen von Teppichen.

Problem: Grillrauch

Die letzte Regel, auf die man laut Stadtrat Erwin Baumann achten solle ist, dass die Nachbarn nicht mit dem Rauch des Grillers “eingeräuchert” werden. Wenn sich diese beschweren, kann der Grillparty schnell ein Ende bereitet werden.

Wie viel muss man zahlen?

“Wenn diese Lärmschutzregeln eingehalten werden, dann steht einem gemütlichen Zusammensitzen im Freien wirklich nichts mehr im Wege”, ist sich Baumann sicher. Doch was passiert, wenn man sich nicht an die Regeln hält? Stadtpolizeikommandant Erich Londer gibt darüber Auskunft: “Eine Anzeige wegen Lärmbelästigung, egal ob es sich um laute Musik, Rasenmähen oder lautes Schreien handelt, kostet gemäß dem Kärntner Lärmschutzgesetz 80 Euro oder 25 Euro mit Organmandat.”