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© ÖBB/Philipp Horak

Ausgefallener Zug gilt als Dienstverhinderung

Zug ausgefallen? Was tun?

Kärnten – Betriebsversammlungen bei den ÖBB brachten Montagvormittag Verspätungen für Pendler mit sich (wir haben berichtet). Doch was tun wenn man dadurch zu spät in die Arbeit gekommen ist? Dienstverhinderung so schnell wie möglich bekanntgeben und alles Zumutbare unternehmen um Dienstverhinderung zu vermeiden bzw. kurz zu halten.

 2 Minuten Lesezeit (345 Wörter)

Aufgrund der heutigen ÖBB-Betriebsversammlungen mussten Pendler mit Verspätungen rechnen und mitunter Geduld einplanen. Es gilt: Wenn man aufgrund von Zugausfällen (weil Unternehmen des öffentlichen Verkehrs Betriebsversammlungen abhalten) zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommen kann, dann braucht man keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu fürchten. Die Dienstverhinderung muss dem Dienstgeber allerdings so schnell wie möglich bekanntgegeben und auch nachgewiesen werden. Weiters muss alles Zumutbare unternommen werden, um die Dienstverhinderung möglichst kurz zu halten bzw. zu vermeiden. So die Arbeiterkammer.

Wenn Kinder den Kindergarten oder die Schule wegen der Zug-, oder Busausfälle nicht erreichen und die Kinderbetreuung durch die Eltern übernommen werden muss, gilt dies auch als Dienstverhinderung.

Anspruch auf Entgelt

Bei einer kurzen Dienstverhinderung ohne ein Eigenverschulden und entsprechender Meldung beim Arbeitgeber muss das Entgelt weiterbezahlt werden. Diese Regelungen sind zwingend und können nicht eingeschränkt oder aufgehoben werden.

200 Versammlungen der ÖBB

Im Zeitraum von 6.00 bis 9.00 Uhr finden österreichweit rund 200 Betriebsversammlungen der ÖBB statt. Dadurch kommt es an diesem Tag – regional unterschiedlich – bereits ab den frühen Morgenstunden in allen Bundesländern zu teils längeren Einschränkungen im Personenverkehr durch Verspätungen und Zugausfälle. In Villach und Klagenfurt werden jeweils Betriebsversammlungen abgehalten. Wann genau, und auf welchen Strecken es zu Ausfällen und Verspätungen kommt, ist momentan schwer einzuschätzen. Aktuelle Informationen findet man in Scotty, der ÖBB Streckeninformation sowie über die ÖBB Social Media Kanäle.

„Wir bitten unsere Fahrgäste für entstehende Unannehmlichkeiten bei der Reiseplanung um Verständnis. Die Bundesregierung lässt uns mit ihrer arbeitnehmerfeindlichen Politik keine andere Wahl. Es ist unsere Pflicht, die Bediensteten über die bevorstehenden Verschlechterungen im Arbeitszeitgesetz zu informieren“, so ÖBB-Konzernbetriebsratschef Roman Hebenstreit.

Auch Postbusse betroffen

Wie bei den ÖBB finden auch in 40 Postbusdienststellen österreichweit Betriebsversammlungen statt. Ebenfalls in den Morgenstunden des morgigen 2. Juli 2018, ist mit Verspätungen und Ausfällen zu rechnen. „Auch ein Großteil unserer Fahrgäste ist von der Änderung des Arbeitszeitgesetzes betroffen“ sagt Robert Wurm, Zentralbetriebsratsvorsitzender der ÖBB-Postbus GmbH und bittet daher um Verständnis für die morgigen Verspätungen.

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