fbpx
Region auswählen:
Politik - Klagenfurt
© KK

Drohen Überschwemmungen?

Stadt reagiert auf Kritik im Umgang mit Strugabach

Klagenfurt – Für die Wartung und Erhaltung des Strugabachs ist derzeit die Wassergenossenschaft Glanfurt verantworlich, heißt es in einer heutigen Aussendung der Stadt Klagenfurt. Die Stadt gibt darin an, sie habe im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereits im Frühjahr Maßnahmen eingeleitet. Eine Ausbaggerung des Strugabaches erfordere zudem naturschutzrechtliche und wasserschutzrechtliche Genehmigungen. Die Stadt reagiert mit dieser Aussendung auf einen Medienbericht.

 2 Minuten Lesezeit (331 Wörter) | Änderung am 03.07.2018 - 20.06 Uhr

Zu der heutigen Medienberichterstattung einer Tageszeitung „Der Strugabach führt derzeit ungewöhnlich viel Wasser” hält die Abteilung Entsorgung und Wasserschutz fest, “dass sie sich dem Thema sofort bei der ersten Kontaktaufnahme im letzten Jahr angenommen hat”. Die Zuständigkeit falle jedoch einzig der Wassergenossenschaft Glanfurt zu. Bezugnehmend darauf wurde in einer der letzten Stadtsenatssitzungen ein Grundsatzbeschluss betreffend der Übernahme von gemeinsam genutzter Entwässerungssysteme der Wassergenossenschaft Glanfurt in die Eigentums-, Wartungs- und Erhaltungsbereiche der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee gefasst.

Bericht der Kronen Zeitung

Der heute erschienene Bericht in der Kronen Zeitung trägt den Titel “Angst vor Überschwemmungen”. Dort wird bemängelt, der Strugabach wäre seit Jahren nicht mehr ausgebaggert worden – bei starkem Regen drohten nun Überschwemmungen. Als direkte Betroffene führt die Zeitung eine Anrainerin an, die im vergangenen Jahr Opfer einer Überschwemmung gewesen sein soll. Wegen der Regenfälle befürchtet sie bald ein ähnliches Szenario. Zehn Jahre sei der Bach schon nicht mehr ausgebaggert worden, wird die Dame zitiert. “Der Grund: kein Geld.”

Erste Maßnahmen im Frühjahr getroffen

Im Einvernehmen mit dem Land Kärnten habe die Abteilung der Stadt laut Aussendung bereits Maßnahmen im Frühjahr wie die Entfernung des Bewuchses der Böschung durchgeführt. „Diese Arbeiten werden im Herbst wieder aufgenommen, da es im Moment eine Zeiteinschränkung wegen der Fischartenschutzverordnung zum Schutz des Nachwuchses und der Nachzucht sowie des Lebensraumes in der freien Landschaft gibt. Demnach ist es in der Zeit von 15. Februar bis 15. September verboten, Hecken und lebende Zäune zurückzuschneiden. Zur Ausbaggerung des Strugabaches sind zudem naturschutzrechtliche und wasserschutzrechtliche Genehmigungen notwendig”, erklärt Ing. Karl Weger, Abteilungsleiter Entsorgung und Wasserschutz.

Lokalaugenschein

Zumindest derzeit kann eine Gefahr durch den Strugabach ausgeschlossen werden. Der Bach gleicht eher einem Rinnsal als einem reißenden Fluss – zumindest ist so unser Eindruck bei einem heutigen Lokalaugenschein. Wie sich die Situation natürlich bei lang anhaltenden Regenfällen entwickelt, bleibt abzuwarten.

Schlagwörter: