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Aaskrähen, Eichelhäher und Elster sind in Kärnten zum Schutz der Landwirte, aber auch im Sinne des Naturschutzes, bedingt zur Bejagung freigegeben.
Aaskrähen, Eichelhäher und Elster sind in Kärnten zum Schutz der Landwirte, aber auch im Sinne des Naturschutzes, bedingt zur Bejagung freigegeben. © pixabay.com

Neue Schonzeit-Verkürzung beschlossen:

Kärntner Rabenvögeln geht es an den Kragen

Kärnten – Aaskrähen, Eichelhäher und Elster, die so genannten Rabenvögel, zählen laut Kärntner Jagdgesetz zu den ganzjährig geschonten Tierarten. Zum Leidwesen der heimischen Landwirte, denn die Vögel verursachen oft große Schäden. In der heutigen Regierungssitzung des Landes Kärnten wurde einer Bejagung der Rabenvögel zugestimmt.

 3 Minuten Lesezeit (361 Wörter) | Änderung am 03.07.2018 - 16.14 Uhr

Bereits im Jahr 2010 hat das Land Kärnten damit begonnen, die anfangs ganzjährig geltende Schonzeit für die Rabenvögel zu verkürzen. Dadurch konnten eine bestimmte Anzahl an Vögeln bejagt werden. Diese Regelung gilt jedoch nur noch bis 15. Juli 2018. Deshalb wurde eine gesetzliche Neuregelung notwendig, welche in der Regierungssitzung am heutigen Dienstag, dem 3. Juli 2018, beschlossen wurde.

Schonzeit-Verkürzung auf vier Monate

“Unser Ziel ist es, die Zahl der Rabenvögel auf eine für Flora und Fauna, insbesondere aber die Landwirtschaft, tragbare Populationsdichte zu reduzieren”, betonte Jagd- und Agrarreferent Landesrat Martin Gruber im Pressefoyer nach der heutigen Regierungssitzung, in der die neue, für 2019 und 2020 gültige Verordnung beschlossen wurde. Sie sieht wiederum eine Verkürzung der Schonzeit auf rund vier Monate im Jahr (Ende März bis Mitte Juli) sowie die Festlegung von Höchstzahlen für die Bejagung vor.

6.190 Aaskrähen, 8.773 Eichelhäher und 2.709 Elstern dürfen nunmehr pro Jagdjahr erlegt werden. Laut Gruber habe man mit dieser Verordnung einen Kompromiss zwischen Landwirtschaft und Naturschutz gefunden: “Die Verordnung ermöglicht es uns, rasch und effizient einzugreifen, garantiert durch die Abschusshöchstzahlen aber auch einen guten Erhaltungszustand der Rabenvögel.”

Erhebliche Schäden im Ackerbau

Die Schäden, die durch Rabenvögel in Kärnten angerichtet werden, sind mitunter beträchtlich. Betroffen ist vor allem der Ackerbau, insbesondere die Bio-Landwirtschaft, die in bestimmten Gebieten große Schäden an Aussaaten bzw. dem Saatgut gemeldet hat. Schäden wurden auch im Maisanbau, bei Obst- und Gemüsekulturen und im Weinbau gemeldet. Beeinträchtigt werden aber auch die Singvögel- und Niederwildbestände, deren Jungtiere eine beliebte Beute für Rabenvögel darstellen.

Dass die Schadenssituation so genau erfasst ist, sei in erster Linie der Kärntner Jägerschaft zu verdanken, betonte Gruber. Seit 2016 führen die Jäger ein detailliertes Bestands- und Schadensmonitoring durch, sodass die neue Verordnung auch an diese aktuellen Zahlen angepasst werden konnte. “Für diese wertvolle Zusammenarbeit danke ich der Kärntner Jägerschaft. Ohne sie wäre die Rabenvögel-Verordnung nicht umsetzbar. Es sind die Jäger, die uns durch die Bejagung dabei helfen, das natürliche Gleichgewicht wieder herzustellen”, hob Gruber hervor.