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Politik - Villach
Der Bürgermeister soll 36.000 Euro Schadenersatz zahlen.
Der Bürgermeister soll 36.000 Euro Schadenersatz zahlen. © 5min.at

Causa "Bundespräsidenten-Stichwahl"

Bürgermeister Albel vor Gericht

Villach – Knapp zwei Jahre nach den Unregelmäßigkeiten beim Auszählen der Stimmen zur Bundespräsidenten-Stichwahl in der Villacher Bezirkswahlbehörde hat die Staatsanwaltschaft im April 2018 einen Strafantrag gestellt. Jetzt steht auch der Termin fest, wann die zehn Mitglieder der Bezirkswahlbehörde Villach-Stadt - unter ihnen auch Bürgermeister Günther Albel - vor Gericht erscheinen müssen.

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Am 26. und 27. Juli wird es wegen der Causa “Bundespräsidenten-Stichwahl” zu einer Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt kommen. Als Beschuldigte werden ingesamt zehn Personen geführt, die an den Vorgängen beteiligt waren. Unter ihnen befindet sich auch Bürgermeister Günther Albel.

Unregelmäßigkeiten beim Auszählen

Die Vorwürfe betreffen bekannte Umstände: In Villach wurden Wählerstimmen
zu früh und unter falschen Rahmenbedingungen ausgezählt, eine dafür benötigte Sitzung des Bezirkswahlbehörde hat nicht stattgefunden. Die Vorwürfe beschränken sich nicht auf Villach: Österreichweit sind dutzende Wahlbehörden davon betroffen. Als Vorwurf steht u.a. falsche Beurkundung und Beglaubigung im Raum. Mitglieder der Bezirkswahlbehörde sollen fälschlicherweise bekundet haben, beim Auszählen der Wahlkarten anwesend gewesen zu sein.

Kofler: “Die Fakten sind unbestritten”

Bei Bekanntwerden des durch die Staatsanwaltschaft eingebrachten Strafantrags im April 2018 erklärte Wolfgang Kofler, Sprecher von Bürgermeister Albel: „Die Vorwürfe sind seit langem bekannt. Den Strafantrag nehmen wir zur Kenntnis, wir werden vor Gericht unsere Sicht der Dinge darlegen. Die Fakten sind ja unbestritten.” Er ergänzte: „Rechtlich besteht nach unserer Ansicht kein Strafbedürfnis der Republik“, eine so genannte Diversion könne aber auch noch am Ende des Verfahrens stehen.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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