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Politik - Klagenfurt
Landeshauptmann Peter Kaiser und Bundesministerin Beate Hartinger-Klein einigten sich heute unter vier Augen.
Landeshauptmann Peter Kaiser und Bundesministerin Beate Hartinger-Klein einigten sich heute unter vier Augen. © LPD/Sucher

"Nächste Schritte können gesetzt werden":

Einigung um Traumazentrum

Klagenfurt – Lange wurde um das unfallchirurgische Traumazentrum am Gelände des Klinikums Klagenfurt diskutiert und gestritten. Nun scheinen jedoch alle Streitpunkte aus der Welt geschafft zu sein und das Projekt kann wie geplant fotgeführt werden.

 2 Minuten Lesezeit (282 Wörter) | Änderung am 24.07.2018 - 15.13 Uhr

Die positive Nachricht kam heute, Dienstag dem 24. Juli 2018, von Landeshauptmann Peter Kaiser und Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein nach einem “sehr konstruktiven, einstündigen Vieraugengespräch” im Büro des Landeshauptmannes. Kaiser und die Ministerin traten danach im Medienraum der Landesregierung spontan vor die Presse.

Erste Pläne für das Traumazentrum auf dem Gelände des Klinikums Klagenfurt wurden von Ministerin Hartinger-Klein (FPÖ) vereitelt. Sie legte gegen den Ankauf einer Liegenschaft auf dem Gelände des Klinikums ihr Veto ein. Unter vier Augen konnte man sich aber einigen: Vereinbart und auch mit der KABEG abgestimmt wurde, dass Präzisierungen von drei Punkten im Vertragswerk durchgeführt werden. “Ich würde mir alle Gespräche auf Bundesebene so wünschen”, betonte der Landeshauptmann und bedankte sich bei der Ministerin für die Lösungsfindung auf Augenhöhe.

Drei Vertragsdetails müssen präzisiert werden

“Wir können jetzt ohne gravierenden Zeitverlust die nächsten Schritte setzen”, betonte Kaiser. Die Ministerin habe ihm versichert, dass sie ihre Nichtgenehmigung für den Grundstückserwerb zurückziehe, sobald die heute vereinbarten Präzisierungen dreier Vertragsdetails erfolgt sind. Eine davon besage, dass das Projekt auch dann aufrecht bleibe, falls die AUVA als Träger der Unfallkrankenhäuser durch einen gemeinnützigen öffentlichen Rechtsträger abgelöst werden sollte. Der zweite Punkt betreffe eine “Vorwegnahme des Echtbetriebes”. Hier gehe es darum, entsprechende Leistungen der KABEG im Rahmen des Traumazentrums – wie etwa die gemeinsame Nutzung von Radiologie, Wäscherei oder der Küche – explizit vertraglich zu fixieren. Bei Punkt drei gehe es um die vertragliche Sicherung tagesklinischer Plätze im unfallchirurgischen Bereich sowie um das Festschreiben der Vermeidung von Doppelgleisigkeiten – beispielsweise dass ein Schockraum gemeinsam genutzt werde.