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Aktuell - Villach
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Stadt Villach unterstützt bei Umsiedelungen von Nestern:

Die Wespenzeit beginnt

Villach – Ende Juli, Anfang August beginnt wieder die Zeit, in der Wespen sich gerne am Haus oder im Garten einnisten - vielen ist die fachgerechte Umsiedelung der Wespennester jedoch oft zu teuer. Die Stadt Villach fördert Umsiedelungen im Stadtgebiet!

 2 Minuten Lesezeit (291 Wörter) | Änderung am 25.07.2018 - 20.31 Uhr

Heuer sind die Voraussetzungen für Wespen ideal. Darum dürften sie vermehrt Plätze für Nester suchen. Aber entdeckt man ein ganzes Wespennest am Haus oder im Garten, ist eine professionelle Umsiedlung oft unumgänglich. Die Entfernung des Nests stellt sich oft als zu teuer da, weshalb viele Menschen zu giftigen Methoden greifen, um die geschützten Tiere zu beseitigen. Dabei sind diese Tierchen ganz schön nützlich für uns Menschen: Ein einziger Wespenbau vertilgt bis zu einem halben Kilo Insekten am Tag – darunter die richtigen Plagegeister wie Gelse, Bremse und ähnliche.

Ungefährliche Insekten

Angriffe der Wespen sind nur bei Störungen im Nestbereich in einem Umkreis von drei bis vier Metern zu befürchten, ansonsten können sie nur für Allergiker ein Problem darstellen. Ein Hornissen- oder Wespenstaat ist einjährig, das heißt sie leben nur ein Jahr. Erfahrungsgemäß kann die Mehrzahl der in unmittelbaren Siedlungsbereichen angelegten Kolonien an ihren ursprünglichen Standorten belassen werden. Bei problematischer Lage eines Nestes können Umsiedlungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Förderung für Umsiedelung

Um die Wespen nicht mit gefährlichem Ausräuchern oder Giften zu töten, bietet die Stadt Villach einen Zuschuss für die Umsiedlung im Stadtgebiet von Hornissen- und Wespennestern in Höhe von 100 Euro. Sollten in der Gemeinde keine Förderung angeboten werden kann bei der örtlichen Feuerwehr angefragt werden. Auf alle Fälle: Wespen sind nützliche Wesen.

Infos

Der Antrag auf Förderung ist nach erfolgter Umsiedlung beim Magistrat der Stadt Villach, Abteilung Natur- und Umweltschutz, einzubringen und hat Folgendes zu enthalten:

  • Umsiedlung Insektenart
  • befugte Firma / Person
  • Bankverbindung des Förderungswerbers

Beizulegen ist:

  • Rechnung der befugten Firma / Person
  • Zahlungsnachweis

Zur Online-Einreichung.