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Politik - Villach
Bereits heute, Donnerstag, wurden die Urteile gefällt.
Bereits heute, Donnerstag, wurden die Urteile gefällt. © 5min.at

Nach Bundespräsidentenwahl 2016

Prozess: Urteile bereits am ersten Tag gefallen

Villach – Wegen Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidentenwahl im Jahr 2016 standen neun Mitglieder der Villacher Bezirkswahlbehörde und der Wahlleiter heute, Donnerstag, vor Gericht. Unter den Angeklagten befand sich auch Günther Albel. Der Villacher Bürgermeister machte den Anfang bei den Befragungen rund um die Wahl. Er erklärte: "Ich fühle mich schuldig."

 5 Minuten Lesezeit (630 Wörter) | Änderung am 26.07.2018 - 19.58 Uhr

Es gab keine Sitzung

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption legt den Mitgliedern der Bezirkswahlbehörde Villach Falschbeurkundung und Beglaubigung im Amt zur Last, indem sie jeweils die Niederschrift (am Wahltag) für den zweiten Wahlgang der Bundespräsidentenwahl unterfertigt hätten und damit die Abhaltung einer Sitzung der Bezirkswahlbehörde und ihre dortige Anwesenheit festgehalten haben, obwohl keine solche Sitzung stattgefunden habe und sie somit auch nicht daran teilgenommen und keine Auszählung der Stimmen durchgeführt hätten.

Beweismittelfälschung

Darüber hinaus wird einigen Mitgliedern der Bezirkswahlbehörde das Vergehen der Fälschung eines Beweismittels sowie das Vergehen der falschen Beweisaussage zur Last gelegt, indem sie wahrheitswidrig die laut Strafantrag nicht durchgeführte Sitzung der Bezirkswahlbehörde Villach Stadt wahrheitswidrig mittels Aktenvermerk festgestellt hätten.

Vorwürfe gegen Abteilungsleiter

Zuletzt wird dem Abteilungsleiter des Melde- und Standesamtes, der für die Agenden der Organisation und Durchführung von Wahlen zuständig ist, zur Last gelegt, unter Missachtung der einschlägigen Vorschriften die verschlossenen Wahlkartenkuverts aufgeschlitzt, die Wahlkarten entnommen und unter Beiziehung seiner Mitarbeiter (als Nichtmitglieder der Wahlbezirksbehörde) ausgewertet und ausgezählt zu haben. In diesem Zusammenhang wird diesem Beamten das Vergehen der Amtsanmaßung, das Vergehen der Fälschung eines Beweismittels sowie die Vergehen der falschen Beweisaussage zur Last gelegt.

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Bereits vor der Urteilsverkündung wirkte die Stimmung angespannt.

Bereits vor der Urteilsverkündung wirkte die Stimmung angespannt. - © 5min.at

Das war der Prozess

Um 9.00 Uhr eröffnete Richter Christian Liebhauser-Karl die Verhandlung. Bereits am Vormittag haben sich acht der zehn Beschuldigten vor dem Landesgericht schuldig bekannt. Nicht schuldig bekannten sich vorerst die beiden FPÖ-Mitglieder der Bezirkswahlbehörde. Dies änderte sich dann am Nachmittag, als sich auch ein FPÖ-Mitglied für schuldig bekannte. Anwalt Meinhard Novak möchte für Bürgermeister Albel und dessen Mitangeklagte nun eine Diversion anstreben.

Start mit Befragung des Villacher Bürgermeisters

Den Anfang der Befragungen machte Bürgermeister Albel. Dieser gab sich ahnungslos. Er beteuerte nicht gewusst zu haben, dass die Auszählung so nicht stattfinden darf. Es sei eine gängige Vorgangsweise gewesen, die er nicht hinterfragt hat. Albel bestätigte lediglich die Rechtmäßigkeit des Wahlergebnisses. Den Rest überließ er dem Wahlamtsleiter. Letzendlich gestand er jedoch die Fehler bei der Auszählung ein.

Wahlkommission gab sich ahnungslos

Auch die Bestätigung des Wahlergebnisses verlief falsch. Denn die Wahlkommission sollte bei der Auszählung der Wahlkarten anwesend sein. Dies war jedoch nicht der Fall. Stattdessen wurde lediglich ein Protokoll unterschrieben. Dieses wurde von den Beamten eher als Anwesenheitsliste wahrgenommen und nicht als Dokument.

Auszählung 20 Jahre falsch durchgeführt

Die Wahlkarten wurden, laut Zeugenaussagen, bereits am Sonntagnachmittag vom Leiter der Abteilung Meldewesen im Magistrat Villach und einigen Mitarbeitern gezählt. Dieser muss sich nun wegen Amtsanmaßung und Falschaussage verantworten. Der Wahlamtsleiter betonte, dass man seit 20 Jahren so vorgehe, um rechtzeitig das Wahlergebnis präsentieren zu können. Das diese Durchführung illegal ist, sei ihm nicht bewusst gewesen.

Die Urteile sind gefallen

Ein weitere Prozesstag wird nicht notwendig sein. Bereits heute sind die Urteile gefallen. Insgesamt gibt es neun Schuldsprüche. Das Gericht verurteilte Bürgermeister Günther Albel zu einer Geldstrafe in der Höhe von 14.000 Euro. Die von Albels Anwalt angestrebte Diversion war nicht möglich. Bereits vor der Gerichtsverhandlung verkündete Albel in einem Interview mit dem STANDARD, dass er im Falle einer Verurteilung nicht von seinem Posten als Bürgermeister zurücktreten wird.

Auch der Wahlamtsleiter bekam eine Geldstrafe. Zusätzlich zu einer bedingten Haft von fünf Monaten. Die restlichen Angeklagten erhielten Geldstrafen zwischen 5.400 und 9.000 Euro. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Das zweite FPÖ Mitglied wurde freigesprochen. Sie war es, die damals einen Aktenvermerk verlangt hat. Erst dadurch wurde man auf die Missstände aufmerksam.