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Politik
© Armin Rudelstorfer / Greenpeace

Gesetzesentwurf geplant

Glyphosat: Kärnten plant Verbot für Privat­anwender

Kärnten – Das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat steht im Verdacht krebserregend zu sein. Die Kärntner SPÖ will nun zusammen mit dem Koalitionspartner ÖVP die "private Anwendung von biologisch nicht abbaubaren Pestiziden gesetzlich unterbinden". Ein entsprechender Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in Ausarbeitung.

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Hunderte Gemeinden in Österreich verzichten bereits freiwillig auf das Pestizidmittel Glyphosat – unter ihnen auch Klagenfurt und Villach. Diesen Kampf wolle man ausweiten, hieß in dieser Woche in einer Aussendung der Kärntner SPÖ. Kärnten soll eine “weitgehend pestizidfreie Modellregion in Europa werden.” Umsetzen will man dies in einem nächsten Schritt durch ein gesetzliches Verbot für das Verwenden von biologisch nicht abbaubaren Pestiziden durch Privatpersonen. Ein Gesetzentwurf ist bereits in Ausarbeitung. Dieser soll nach Rücksprache mit der ÖVP zur Prüfung durch die Kommission nach Brüssel geschickt werden.

Eine Gefahr für die Umwelt

Glyphosat ist nur eines von insgesamt 520 in der EU zugelassenen Pflanzenschutzmitteln. Mehr als ein Drittel dieser Pestizide sind laut Umwelt- und Gesundheitsexperten für Menschen, Tiere und die Umwelt gefährlich, weil sie unerwünschte Nebenwirkungen haben“, erklärt Landeshauptmann Kaiser. So würden sie nicht nur als Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmittel wirken, sondern auch Mikroorganismen, Bodenlebewesen, Obst, Gemüse und in der Nahrungskette letztlich die Gesundheit der Menschen schädigen. „Neben dem Herbizid Glyphosat gelten beispielsweise das sehr giftige Insektizid Abamectin und die beiden chronisch toxischen Fungizide Boscalid und Cyprodinil als besonders gefährlich“, ergänzt SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser.

Runde 2 mit der EU

Es ist nicht das erste Mal, dass Kärnten in der “Causa Glyphosat” mit der EU zu tun hat. Im März 2018 akzeptierte die EU-Kommission den Vorschlag des Kärntner Landtages über die Verankerung eines Verwendungsverbots im Kärntner Pflanzenschutzmittelgesetz nicht.

Anders als im ersten, von der Europäischen Kommission abgelehnten Gesetzesentwurf, solle die nunmehr beabsichtigte Änderung des Kärntner Pflanzenschutzmittelgesetzes laut Kaiser und Seiser ein generelles Verbot der Anwendung von biologisch nicht abbaubaren Pflanzenschutzmitteln durch private Anwender vorsehen, weil diese anders als gewerbliche Nutzer über keinerlei Befähigungsnachweis verfügen und ihnen daher auch nicht zuzumuten ist, die langfristigen Folgen auf Natur, Umwelt und Lebewesen einzuschätzen. Als Orientierung dient ein Gesetzesentwurf Belgiens, dem die EU-Kommission zugestimmt hat.

Ein übermächtiger Gegner?

„Wir wissen um die Schwierigkeit unseres Unterfangens. Es ist vergleichbar mit dem Kampf David gegen Goliath. Auf der einen Seite Kärnten, dass den Schutz der Gesundheit an oberster Stelle hat, auf der anderen Konzerne wie in der Vergangenheit Monsanto oder Bayer, die auf Gewinnmaximierung ausgerichtet sind. Wir wissen, wie David gegen Goliath ausgegangen ist. Ich werde nicht locker lassen. Das sind wir unseren Kindern und Enkelkindern schlichtweg schuldig“, so Kaiser und Seiser abschließend.

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