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Tolle Aktion: Verschiedene Schulstartpakete dienen als finanzielle Entlastung für Familien
SYMBOLFOTO Tolle Aktion: Verschiedene Schulstartpakete dienen als finanzielle Entlastung für Familien © pixabay

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Hilfspakete zum Schulstart

Kärnten – Bald geht das neue Schuljahr wieder los. Um die Schultasche des Kindes mit allen nötigen Utensilien auszustatten, müssen Eltern aber oft sehr tief in die eigene Tasche greifen. Für viele Familien stellt der Schulbeginn daher eine enorme finanzielle Belastung dar, gerade wenn mehrere Kinder gleichzeitig die Schulbank drücken. Aktionen wie das Schulstartpaket des Sozialministeriums sorgen dabei in Familien, die Mindestsicherung beziehen, für finanzielle Entlastung. Abgesehen davon gibt es im neuen Schuljahr ein paar wichtige Erneuerungen, die es zu beachten gilt.

 2 Minuten Lesezeit (289 Wörter) | Änderung am 26.08.2018 - 19.20 Uhr

Bereits seit 2015 wird das Schulstartpaket des Sozialministeriums aus Mitteln des Europäischen Hilfsfonds „FEAD” finanziert. Ziel ist es dabei, die finanzielle Belastung am Anfang des Schuljahres auszugleichen und einkommensschwachen Haushalten zu helfen. Durchgeführt wird das Projekt wie schon in den Jahren davor vom Roten Kreuz. Für die erfolgreiche Umsetzung stehen 2,5 Millionen Euro zur Verfügung.

45.000 Pakete wurden verteilt

Die Zahlen sprechen für sich und zeigen, wie erfolgreich aber auch notwendig die Aktion ist. Im Vorjahr wurden rund 45.000 Schulstartpakete vergeben. Beim Start der Aktion vor drei Jahren lag die Zahl bei rund 33.000 Pakten.

Wie funktioniert die Aktion?

Insgesamt kann unter 11 Paketen ausgewählt werden, deren Inhalt auf verschiedene Schulstufen abgestimmt wurde. Zur Auswahl stehen zum Beispiel Schultaschen und Rucksäcke oder nur Schulmaterialien. Eine genauere Übersicht der verschieden Pakete gibt es hier.

Mit dem Schreiben der Landesregierung (= Gutschein) und dem Antragsformular kann das kostenlose Schulstartpaket beim Roten Kreuz bestellt und später abgeholt werden. Die Aktion gilt für ganz Österreich und läuft für Kärnten noch bis zum 7. September 2018.

Neuerungen zum Schulstart

Seit 1. Juli 2018 gibt es eine Neuregelung des Rauchverbots an Schulen. Das Rauchen ist nun nicht nur im Schulgebäude, sondern auf der gesamten Liegenschaft verboten. Die Gesetzesänderung gilt gleichermaßen für Schüler, Lehrer und Besucher.

Bei der Entscheidung über die Schulreife für die Volksschule werden einheitliche Kriterien festgelegt. Getestet werden dabei unter anderem Feinmotorik, Sprachkenntnisse und zahlenbezogenes Vorwissen.

Für unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht gibt es ab dem heurigen Schuljahr ebenfalls eine neue Regelung. Bei einer unentschuldigten Schulpflichtverletzung von unter drei Tagen kann das Lehrpersonal Sofortmaßnahmen treffen und zum Beispiel eine Verwarnung aussprechen. Bei unentschuldigtem Fehlen von mehr als drei Tagen muss mit einer Anzeige gerechnet werden.