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Arbeiterkammer mahnt zur Vorsicht:

Ab 1. September möglich: 12-Stunden-Tag

Kärnten – Ab 1. September ist es für viele Arbeitnehmer möglich - freiwillig - 12 Stunden am Tag zu arbeiten. Diese Regelung sorgte in der Vergangenheit für viel Diskussion. Denn man zweifelt an, dass es bei dieser Freiwilligkeit bleiben wird. Nun rät die AK-Kärnten: "Unterschreiben Sie nichts!"

 2 Minuten Lesezeit (285 Wörter) | Änderung am 31.08.2018 - 07.48 Uhr

Der sogenannte “12-Stunden-Tag” wurde von der aktuellen Regierung im Eiltempo eingeführt. Begründet wurde dies damit, dass sich in der Praxis eine Verbesserung zeigen wird. Die Opposition zweifelte. Ab dem Inkrafttreten am Samstag, dem 1. September 2018 wird deutlich werden, wie sich Theorie und Praxis vereinbaren lassen. AK-Präsident Goach bekräftigt die bedingungslose Unterstützung von Arbeitnehmern: „Wenn Schutzmechanismen gelockert werden, werden wir umso stärker für den Schutz der Arbeitnehmer eintreten.“ Besondere Vorsicht sei bei All-In-Verträgen und Gleitzeitvereinbarungen geboten.

„Das Arbeitsrecht hat eine Schutzfunktion, die das Verhandlungsungleichgewicht zwischen wirtschaftlich unterlegenen Arbeitnehmern gegenüber dem Dienstgeber ausgleicht und gesunde Arbeitsbedingungen schaffen soll. Durch das neue Arbeitszeitgesetz werden Schutzbestimmungen gelockert, umso mehr werden wir für den finanziellen und gesundheitlichen Schutz der Arbeitnehmer eintreten”, so AK-Präsident Günther Goach.

Bestehende Betriebsvereinbarungen weiterhin gültig

„Das neue Gesetz weist viele unklare Formulierungen auf. Etliche Klarstellungen werden erst vor Gericht ausgefochten werden müssen“, beschreibt Arbeitsrechtsexperte Christoph Lorber die neue Gesetzessituation, hält aber fest: „Eine Ausdehnung der maximalen Normalarbeitszeit muss in manchen Fällen ausdrücklich neu vereinbart werden. Daher raten wir: Unterschreiben Sie nichts! Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird nicht jede bestehende Vereinbarung automatisch an die neue Rechtslage angepasst, sondern bedarf zum Teil der schriftlichen Zustimmung der Beschäftigten oder des Betriebsrates.“ Damit sich die Unterschrift nicht nachteilig für den Dienstnehmer auswirkt, rät Lorber, neue Vereinbarungen von AK-Experten überprüfen zu lassen.

Generell rät die AK den Arbeitnehmern, eigenständig Aufzeichnungen über ihre Arbeitszeit zu machen um einen möglichen Missbrauch zu vermeiden, erklärt Lorber. Die Arbeitszeitaufzeichnungen könne man ebenfalls von der AK überprüfen lassen, zudem zählen sie bei einem notwendigen Einschreiten der AK als Beweis.