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Für pflegende Angehörige:

Antrag auf Pflege­urlaub wieder möglich

Kärnten – Das Land Kärnten bietet kostenlosen Erholungsurlaub für pflegende Angehörige. Nach den drei Frühjahrsterminen werden nun auch drei Herbsttermine angeboten. Das Angebot des Landes Kärnten umfasst sieben Übernachtungen im Einzelzimmer auf Vollpensionsbasis im Kurzentrum Bad Bleiberg. Während der Erholungswoche wird Ersatzpflege sichergestellt.

 2 Minuten Lesezeit (263 Wörter) | Änderung am 07.09.2018 - 11.45 Uhr

„Pflegende Angehörige leisten tagtäglich großartige und anspruchsvolle Arbeit. Ihre Leistungen sind ein nicht wegzudenkender gesellschaftspolitischer Beitrag. Es ist daher wesentlich, pflegende Angehörige mit unterschiedlichsten Maßnahmen zu unterstützen. Eine dieser Maßnahmen, die das Land Kärnten setzt, ist der kostenlose Erholungsurlaub: Nach den drei Frühjahrsterminen werden nun auch drei Herbsttermine angeboten“, informiert LHStv.in Beate Prettner heute, Donnerstag. „Wir wollen damit jenen, die sich aufopferungsvoll der Pflege von Angehörigen widmen, die Möglichkeit geben, selbst wieder Kraft und Energie zu schöpfen“, betont Prettner.

Auszeit im Kurzentrum Bad Bleiberg

Das Angebot des Landes Kärnten umfasst sieben Übernachtungen im Einzelzimmer auf Vollpensionsbasis im Kurzentrum Bad Bleiberg. „Inbegriffen sind kurärztliche Untersuchungen, individuelle Therapieanwendungen, Hallenbad, Freibad, Saunalandschaft, Dampfbad, ein tolles Rahmenprogramm, aber auch Vorträge zu pflegerelevanten Themen oder psychologische Beratung“, so die Gesundheits- und Sozialreferentin.

Ersatzpflege wird sichergestellt

Wie Prettner erklärt, werde die Ersatzpflege für den Zeitraum des Urlaubs „selbstverständlich sichergestellt – über mobile soziale Dienste oder über Kurzzeitpflege.“ Sich der Pflege eines Familienmitgliedes, beeinträchtigten Kindes oder Jugendlichen zu widmen, sei eine emotional und körperlich fordernde Aufgabe. „Darum ist es auch so wichtig, sich selbst Pausen zu gönnen.“

Anträge ab sofort erhältlich

Anträge sind ab sofort bei den Gemeindeämtern/Magistraten sowie bei der Landesregierung bzw. im Internet unter www.ktn.gv.at erhältlich. „Abgegeben werden müssen die Anträge bis spätestens 19. Oktober”, informiert Prettner.

Die drei Urlaubstermine sind:

1.Turnus: 18. November bis 25. November 2018

2. Turnus: 02. Dezember bis 9. Dezember 2018

3. Turnus: 09. Dezember bis 16. Dezember 2018