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Beim Übertreten der italienischen Grenze, egal ob per PKW, LKW oder Zug, werden von 17. bis 21. September alle Personen kontrolliert und überprüft, ob ein gültiges Reisedokument mitgeführt wird.
Beim Übertreten der italienischen Grenze, egal ob per PKW, LKW oder Zug, werden von 17. bis 21. September alle Personen kontrolliert und überprüft, ob ein gültiges Reisedokument mitgeführt wird. © 5min.at

Reisedokumente mitführen:

Grenzen zu Italien werden kontrolliert

Kärnten – Beim Grenzübertritt ist es immer Pflicht, ein gültiges Reisedokument mitzuführen. Das, obwohl es, zum Beispiel an der Grenze zu Italien, meist nicht zu Pass-Kontrollen kommt. Anders ist das von 17. bis 21. September. Der Reisepass oder ein Personalausweis wird dann nämlich an der Grenze kontrolliert - auch bei Zugreisen.

 1 Minuten Lesezeit (121 Wörter) | Änderung am 15.09.2018 - 15.21 Uhr

Im Rahmen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft findet am 20. September 2018 ein Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs in Salzburg statt. Aus diesem Grund werden vom 17. September 2018, 00:00 Uhr, bis zum 21. September 2018, 24:00 Uhr, die Grenzen zu Italien kontrolliert.

Betroffene Grenzübergänge:

  • A2 Südautobahn bei Arnoldstein
  • B83 Kärntner Bundesstraße bei Thörl-Maglern
  • B90 Nassfeld Straße
  • B110 Plöckenpass Straße

Etwaige Wartezeiten für Reisende können nicht ausgeschlossen werden. Alle aus Italien einreisenden Züge sind von diesen Kontrollmaßnahmen ebenfalls betroffen. Die Grenzkontrollen zu Slowenien bleiben, wie schon die Monate zuvor, unverändert bestehen.

Ein genereller Hinweis: Bei jedem Grenzübertritt ist, unabhängig von etwaig stattfindenden Kontrollen, ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) verpflichtend mitzuführen.