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Rund 10.000 Kärntner betroffen

Welt-Alzheimertag: Thema soll enttabutisiert werden

Kärnten – Am 21. September findet der Welt-Alzheimertag statt. In Kärnten sind rund 10.000 Personen von Demenzerkrankungen betroffen. Wie man mit Betroffenen richtig umgeht, können Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes nun in einem Seminar lernen. Außerdem wird die Kurzzeitpflege ausgeweitet und es gibt eine neue Regelung für das Erwachsenenschutzgesetz.

 3 Minuten Lesezeit (455 Wörter)

Kurzzeitpflege wird ausgeweitet

“In den Kärntner Pflegeheimen leiden rund 60 Prozent aller Bewohnerinnen und Bewohner unter kognitiven Defiziten, etwas mehr als 70 Prozent davon weisen eine Demenzdiagnose auf. Der größere Anteil wird allerdings zu Hause betreut”, erklärte heute, 19. September, Gesundheitsreferentin Beate Prettner im Rahmen einer Pressekonferenz. “Daher forciert das Land sukzessive das Angebot für pflegende Angehörige: So haben wir beispielsweise das Budget für kostenlose Urlaube für pflegende Angehörige um 70 Prozent erhöht, mittlerweile gibt es sechs Turnusse. Während des Urlaubs wird die zu pflegende Person kostenlos in Kurzeitpflege betreut. Auch die Kurzzeitpflege selbst haben wir ausgeweitet”, betonte Prettner.

Anmeldungen für die drei Herbst/Winter-Turnusse (je eine Woche im Kurzentrum Bad Bleiberg) seien noch bis 19. Oktober möglich, informiert die Gesundheitsreferentin. 

Seminare für den Richtigen Umgang mit Betroffenen

Als wesentlich bezeichnete Prettner auch die Ent-Tabuisierung von Demenz: “Wir, die Gesellschaft, dürfen Betroffene nicht an den Rand der Gesellschaft schieben, wir dürfen sie nicht vereinsamen lassen. Vielmehr ist es unsere Aufgabe zu lernen, mit dieser Krankheit und den Betroffenen richtig umzugehen.”

Konsequenz: “Wir bieten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes an, in einem Seminar genau diesen richtigen Umgang zu erlernen. Die Exekutive hat diese Ausbildung bereits umgesetzt – mit tollem Erfolg. Nun wollen wir das vor allem auf jene Ebenen ausrollen, die in ihrer täglichen Arbeit mit Parteienverkehr konfrontiert sind.” Derzeit sei die Hemmschwelle mitunter eine große: “Viele wissen nicht, wie sie reagieren sollen, wenn ein vermeintlich verwirrter älterer Mensch vor ihnen ist”, so die Gesundheitsreferentin.

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Primarius Manfred Freimüller, LHStv.in Beate Prettner und Notar Klaus Schöffmann bei der Pressekonferenz zum Thema “Demenz”

Primarius Manfred Freimüller, LHStv.in Beate Prettner und Notar Klaus Schöffmann bei der Pressekonferenz zum Thema “Demenz” - © KK

Neues Erwachsenenschutzgesetz

Es ist genau diese Sensibilisierung der Gesellschaft bzw. die Schulung der Gesellschaft im Umgang mit an Demenz erkrankten Menschen, weshalb auch Notar Klaus Schöffmann wegen des neuen Erwachsenenschutzgesetzes an der Pressekonferenz teilnahm. Tatsächlich habe sich per 1. Juli 2018 einiges geändert in der Frage “Wer bestimmt über mich, wenn ich selbst nicht mehr über mich bestimmen kann?” Schöffmann appellierte: “Jeder von uns ist gut beraten, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht zu unterfertigen.” Dieses sei das wichtigste Instrument der Selbstbestimmung. Wie der Notar ausführte, wurde früher ein Sachwalter bestellt, der auch in alltäglichen Angelegenheiten für den Betroffenen Entscheidungen getroffen hat. Nun sei es so, dass man selbst eine Unterstützung und in der Folge eine Vertretung bestimmen könne. “Und das muss nicht zwangsläufig der Ehepartner oder das Kind sein”, merkte Schöffmann an.

Kontakt für Betroffene

Für alle Fragen rund um Pflege und Demenz stehen von Montag bis Freitag (10 bis 11 Uhr) Experten am Pflegetelefon mit Rat und Tat zur Seite: 0720 788999