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Politik - Villach
© fotolia.com| Brian Jackson

Eintragungswoche von 1. bis 8. Oktober

Volksbegehren: Start am Montag

Villach – Drei Volksbegehren können von Montag, 1. Oktober, bis Montag, 8. Oktober, im Standesamt unterzeichnet werden. Zuvor getätigte Unterstützungserklärungen zählen bereits als Unterschrift.

 2 Minuten Lesezeit (254 Wörter)

Ab kommendem Montag, 1. Oktober, können eine Woche lang Unterschriften für drei Volksbegehren abgegeben werden. Es handelt sich dabei um das Frauenvolksbegehren, um „Don’t smoke“ und „ORF ohne Zwangsgebühren“.

Was ist zu beachten?

In Villach befindet sich das Eintragungslokal im Standesamt, grundsätzlich können aber alle Stimmberechtigten (Stimmberechtigt ist, wer spätestens am 08.10.2018 den 16. Geburtstag feierte und zum Stichtag 27. August 2018 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen war) in ganz Österreich ihre Unterschrift für die einzelnen Volksbegehren abgeben.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass jene Personen, die bereits im Vorfeld eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, keine Eintragung mehr vornehmen müssen, da eine Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Termine

Zu folgenden Zeiten können im Villacher Standesamt Unterschriften geleistet werden:

  • Montag, 1.10., Mittwoch, 3.10., Freitag, 5. 10., Montag, 8.10.: 8 bis 16 Uhr
  • Dienstag, 2.10., Donnerstag, 4.10.: 8 bis 20 Uhr
  • Samstag, 6.10.: 8 bis 12 Uhr

Die Eintragung kann auch online unter www.bmi.gv.at/volksbegehren vorgenommen werden – bis 8.10. um 20 Uhr.

Unterstützungserklärungen für weitere Volksbegehren

Derzeit ist es außerdem möglich, Unterstützungserklärungen für weitere Volksbegehren abzugeben. Dabei handelt es sich um:

„Autobahnmaut abschaffen“, Asyl europagerecht umsetzen“, „CETA-Volksabstimmung“, „EURATOM-Ausstieg Österreichs“, „Weniger Fluglärm“, „Österreichs Grenzschutz wiederherstellen“, „Österreichs Neutralität wiederherstellen“, „Für verpflichtende Volksabstimmungen“, „Faires Wahlrecht – Volksbegehren“, „Bedingungsloses Grundeinkommen“.

Außerdem: „Kärntner Seenvolksbegehren“. Dabei handelt es sich um ein Landesvolksbegehren, dieses ist nur in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde unterstützbar. Alle Informationen zu den jeweiligen Volksbegehren liegen im Villacher Standesamt auf.

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