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Nach über 50 Jahren

“Wild Baden”-Verordnung wird geändert

Faaker See – Rund um den Faaker See gibt es eine Vielzahl an öffentlichen Strandbädern, in denen das Baden gestattet ist. Sowie einen freien Seezugang. Aber an einer bestimmten Stelle gibt es eine Verordnung aus dem Jahr 1966 die das Baden - trotz Erlaubnis des Besitzers - verbietet. Nun soll diese durch einen Dringlichkeitsantrag der SPÖ aufgehoben werden.

 2 Minuten Lesezeit (318 Wörter) | Änderung am 28.09.2018 - 21.56 Uhr

Grundsätzlich ist der Faaker See ein „Privatgewässer“ im Sinne des Wasserrechtsgesetzes 1959, ein Baden für jedermann ist daher gesetzlich ohne Zustimmung des Eigentümers nicht möglich. Es gibt also in diesem Sinne auch keinen „freien Seezugang“. “Wenn aber nun der Eigentümer, die Christine Kunz GmbH & Co KG, doch in einzelnen Abschnitten – wie in einem kleinen Bereich entlang der Egger Seeuferstraße – ein freies Baden zulässt, dann soll das nicht durch öffentlich-rechtliche Vorgaben verhindert werden. Es nutzen nämlich zahlreiche Villacherinnen und Villacher, aber auch Touristen (insbesondere Radfahrer) seit vielen Jahrzehnten diese Bade-Möglichkeit”, so die SPÖ in ihrem Antrag.

Stadt aus Zeitungsinterview über Verordnung erfahren

Im Jahr 1966 wurde allerdings vom Bürgermeister der (damaligen) Gemeinde Maria Gail am Faaker See eine Verordnung erlassen, mit der das wilde Baden entlang der Uferböschung der Faakersee-Uferstraße verboten wurde. Die genauen Gründe für dieses Verbot sind den Materialien nicht mehr zu entnehmen. Die Stadt wusste auch lange nichts von dieser Verordnung und hat erst aus einem Zeitungsinterview von dieser erfahren.

ÖVP und Bernd Stechauner dagegen

Stadträtin Katharina Spanring (ÖVP) hatte den Einwand, dass mit dem Gutsverwalter noch nicht gesprochen wurde und man dem Thema die Dringlichkeit nehmen sollte. Auch Christian Pober (ÖVP) schließt sich dem an und meint, man sollte zuerst mit dem Eigentümer reden da dieser “sonst morgen den See in diesem Bereich sperren könnte”. Er wünscht sich, dass dieses Thema zuvor besprochen wird und am 25. Oktober wieder auf die Tagesordnung kommt.

Bürgermeister Günther Albel wirft ein, dass die Stadt einen “rechtmäßigen Zustand herstellen muss”. Mit den Gegenstimmen von Bernd Stechauner und der ÖVP wurde der Antrag schlussendlich angenommen.

Details

Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Maria Gail am Faakersee vom 29. April 1966, Zl. 140/J/Tsch/66, mit der das wilde Baden entlang der Uferböschung eines Teilbereiches der Faakersee-Uferstraße verboten wird.

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