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Leben - Klagenfurt
Startschuss für den 11. Kärntner Lyrikpreis: STW-Vorständin Sabrina Schütz-Oberländer und STW-Sprecher Harald Raffer (links) zeigen ein Foto mit einem Rohmodell einer Siegestrophäe mit Prof. Puinbroek.
Startschuss für den 11. Kärntner Lyrikpreis: STW-Vorständin Sabrina Schütz-Oberländer und STW-Sprecher Harald Raffer (links) zeigen ein Foto mit einem Rohmodell einer Siegestrophäe mit Prof. Puinbroek. © Sonya Konitsch/KK

Einsendeschluss am 5. November 2018

Startschuss für den 11. Kärn­tner Lyrik­preis

Klagenfurt – Die Stadtwerke Klagenfurt schreiben heuer den 11. Kärntner Lyrikpreis aus. Insgesamt gibt Preisgelder im Gesamtwert von über 11.000 Euro zu gewinnen. Der Einsendeschluss ist der 5. November 2018.

 3 Minuten Lesezeit (470 Wörter)

„Das Interesse an der Lyrik ist in Kärnten weiterhin ungebrochen! Wir bekommen das ganze Jahr über Anfragen, wann man Gedichte wieder einschicken kann“, schilderte heute Sabrina Schütz-Oberländer, Vorständin der Stadtwerke Klagenfurt, im Rahmen einer Pressekonferenz im Klagenfurter Hotel Sandwirth. „Heuer richten wir bereits den elften Kärntner Lyrikpreis in ununterbrochener Reihenfolge aus. Für Autorinnen und Autoren der deutschen oder slowenischen Sprache.“

Nächstes Jahr auch Lyrikpreis für Schüler

Die STW-Vorständin kündigte eine Neuerung für das nächste Jahr an – auf Anregung des Klagenfurter Stadtschulrates Franz Petritz soll 2019 gemeinsam mit Lehrern im Deutsch-Unterricht ein Junior-Lyrikpreis für Schüler ausgeschrieben werden. Magistrat und Bildungsdirektion wären in dieses Projekt eingebunden, so Schütz-Oberländer. Man wolle auf diese Weise der Jugend die Gattung Lyrik verstärkt näherbringen, erläuterte dazu Günter Schmidauer, Vorsitzender der Lyrikpreis-Jury.

Platz 1 ist mit 4.000 Euro dotiert

Insgesamt gibt es acht Geldpreise mit einem Gesamtwert von über 11.000 Euro und sechs Anerkennungspreise. Der 1. Preis ist mit 4.000 Euro dotiert, der zweite Preis mit 1.500 Euro, der dritte Preis mit 800 Euro. Das Land Kärnten (Kulturabteilung) vergibt auch heuer wieder einen Sonderpreis in der Höhe von 3.000 Euro, die Kulturabteilung der Stadt Klagenfurt einen Geldpreis in der Höhe von 1.500 Euro. Die Preise von Land und Stadt werden von der Jury an Kärntner Schriftsteller für deren Lebenswerke vergeben.

Siegestrophäen von HTL-Ferlach angefertigt

Die Siegestrophäen der drei Erstgereihten, werden heuer im Rahmen eines Projektunterrichtes von Schülern der HTL-Ferlach im Rahmen eines Projektunterrichtes unter der Leitung von Prof. Johannes Puinboek anfertigen werden. Dabei arbeiten Schülerinnen und Schüler fächerübergreifend aus den Ausbildungsbereichen der Büchsenmacher, Fertigungstechnik, Graviertechnik sowie Industriedesgin mit.

Heute war offizieller Startschuss

Mit der Pressekonferenz erfolgte auch der Startschuss für die offizielle Teilnahme. Es gibt weder ein vorgegebenes Thema, noch ein Alterslimit. Einsendeschluss ist Montag, der 5. November 2018.  Danach werden die Arbeiten von der Jury anonym bewertet.

Die Jury besteht aus:

  • Vorsitzender: Günter Schmidauer
  • Schriftsteller Josef Winkler
  • Katharina Herzmansky
  • Journalistin Ilse Gerhardt
  • Richard Götz
  • Harald Raffer

Feierliche Verleihung im Dezember

Der 11. Kärntner Lyrikpreis der Stadtwerke Klagenfurt wird heuer am 6. Dezember um 18 Uhr im Klagenfurter ORF-Theater im Rahmen einer öffentlichen Lesung ausgewählter Texte feierlich vergeben. Der Eintritt ist frei, die Bevölkerung herzlich eingeladen.

Ausschreibebedingungen:

  • Erwartet werden bei freier Themenwahl sprachkünstlerisch anspruchsvolle Ausdrucksformen lyrischen Sprechens (Mundart ausgeschlossen!)
  • Teilnahmeberechtigt sind Kärntner Lyrikerinnen und Lyriker sowie in anderen Bundesländern oder im Ausland lebende Kärntnerinnen und Kärntner (Texte in deutscher oder slowenischer Sprache).
  • Einreichung von maximal vier unveröffentlichten Gedichten in 8-facher Auswertung.
  • Da das Auswahlverfahren anonymisiert erfolgt, soll auf den Texten kein Autorenname aufscheinen. Stattdessen sollte der Name mit einer Biografie und Tel.Nr. (Adresse) gesondert abgegeben werden.

 

 

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