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Am Donnerstag, 11. Oktober

Nach brutalem Taxiraub: Es kommt zum Prozess

Klagenfurt/Villach – Ein Villacher Taxifahrer wurde im August brutal in Klagenfurt überfallen – wir berichteten mehrfach. Attackiert wurde er mit einem Notfallhammer, wie er etwa in Bussen oder Zügen zu finden ist und erlitt dabei u. a. einen Nasenbruch. Wenige Tage nach der Tat konnte die Polizei einen Erfolg vermelden, sie machte einen Verdächtigen dingfest. Nun kommt es am Donnerstag, den 11. Oktober, zum Prozess.

 3 Minuten Lesezeit (426 Wörter) | Änderung am 11.10.2018 - 15.20 Uhr

Schwerer Raub lautet der Tatbestand, wegen dessen sich ein 21-jähriger Mann aus dem Bezirk Villach-Land kommende Woche vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten muss. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren. Wurde das Opfer schwer verletzt, beträgt das Mindestmaß fünf Jahre.

Was war passiert?

Der Taxifahrer brachte einen Fahrgast von Villach nach Klagenfurt. Im Stadtteil St. Peter – in der Nähe einer Polizeiinspektion – kam es dann zu der Attacke. Der Täter schlug mit einem Notfallhammer auf den Fahrer ein. Gegenüber 5 Minuten äußerte sich das Opfer ausführlich zum Tatgeschehen.

„Ich drehte mich um und er kramte gerade in seiner Tasche. Dabei habe ich eine Dose mit Marihuana gesehen“, so der Taxifahrer am 27. August 2018, nur wenige Stunden nach der Tat. Dann schlug der Täter mit dem Notfallhammer auf den Hinterkopf des Villachers ein. „Ich flüchtete auf die Straße und schrie, dass ich Frau und Kinder hätte.“ Der Täter lief ihm ein paar Schritte hinterher, ging dann aber zurück zum Auto, plünderte das Handschuhfach und stahl eine private Brieftasche mit 150 Euro samt Bankomatkarte.

Diese 150 Euro tauchen nun auch wieder im Verhandlungskalender des Landesgerichts Klagenfurt auf, in dem kurz über anstehende Verhandlungen berichtet wird. Zusätzlich steht dort, der Taxifahrer soll außerdem mit einem Faustschlag ins Gesicht attackiert worden sein. Der Prozess ist für die Zeit von 8.30 bis 11.30 Uhr unter Richterin Ute Lambauer angesetzt.

Fahndungsfoto führt zur Festnahme

Nur wenige Tage nach der Tat, am 1. September, konnte ein Verdächtiger festgenommen werden. Nach Veröffentlichung eines Fahndungsfotos gingen mehrere Hinweise ein. Bald darauf klickten die Handschellen. Der Beschuldigte weist einschlägige Vormerkungen auf und ist in der Suchtgiftszene bekannt, hieß es damals von der Polizei. Die Festnahme erfolgte in St. Johann/Pongau (Salzburg).

Schwerer Raub - § 143 StGB

(1) Wer einen Raub als Mitglied einer kriminellen Vereinigung unter Mitwirkung (§ 12) eines anderen Mitglieds dieser Vereinigung begeht oder wer einen Raub unter Verwendung einer Waffe verübt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen.

(2) Wird durch die ausgeübte Gewalt jemand schwer verletzt (§ 84 Abs. 1), so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen. Hat die Gewaltanwendung jedoch eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85 Abs. 1) zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren, hat sie aber den Tod eines Menschen zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

Quelle

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