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Wirtschaft - Villach
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Streit unter Taxifahrern

“Das Gewerbe ist Krieg”

Villach – Große Aufregung in der Villacher Taxiszene. Das Verhalten mancher Fahrer sorgt bei Kollegen für Frust: statt brav wie alle anderen am Taxistand zu warten, ziehen sie am Wochenende am Parkhotel ein Parkticket und stellen sich direkt vor die Frühbar. Zum Taxistand geht dann niemand mehr, die Fahrgäste bleiben aus. Ist das erlaubt?

 3 Minuten Lesezeit (466 Wörter) | Änderung am 15.10.2018 - 19.03 Uhr

“Am Samstag- und am Sonntagmorgen hat man eigentlich immer ein gutes Geschäft gemacht beim Taxistand am Parkhotel”, schreibt uns ein verärgerter Taxifahrer per E-Mail. Verärgert deswegen, weil sich so mancher Taxler jetzt ein Ticket am Parkhotel zieht und sich direkt auf die Parkplätze vor der Frühbar stellt – das gute Geschäft bleibt für all diejenigen aus, die regulär am Taxistand warten. “Viele kleine Taxifirmen und andere” würden das mittlerweile so machen.

Verhalten verstößt gegen Kärntner Betriebsordnung

Aldin Hodzic, Obmann des Villacher Funktaxi-Vereins (28888), dazu: “Das Problem ist uns bekannt. Zum einen ist es unkollegial, zum anderen verstößt es gegen die Landesbetriebsordnung. Ich weiß, dass manche Firmen versuchen dagegen vorzugehen. Uns selbst betrifft es nicht direkt.”

Bei einem Blick in die Landesbetriebsordnung für den “nichtlinienmäßigen Personenverkehr” (sprich: Taxis) wird schnell klar, dass dieses Verhalten tatsächlich nicht erlaubt ist. Unter Paragraf 8 wird das “Auffahren und Verhalten an Standplätzen” geregelt. “In Gemeinden, in denen Standplätze für das Taxi-Gewerbe (…) verordnet sind, dürfen Taxifahrzeuge (…) nur auf diesen Plätzen auffahren”, heißt es dort unter Absatz 2. Ausnahmen gibt es auch, z. B. bei Großveranstaltungen ab 1.000 Besuchern. So gut dürfte die Frühbar aber nicht besucht sein.

Das Parken oder Aufstellen von Taxifahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen (also auch Parkplätze) außerhalb der Standplätze ist unter Umständen gestattet. Dafür gibt jedoch gewisse Vorgaben, die in Paragraf 12 der Kärntner Betriebsordnung geregelt sind. So muss entweder der Fahrpreisanzeiger eingeschaltet sein oder das Taxi als „besetzt”, „bestellt“ oder „außer Dienst“ gekennzeichnet sein. Wie man es dreht und wendet: das Warten auf Fahrgäste ist – außer in Ausnahmefällen – nur auf den gekennzeichneten Standplätzen erlaubt.

“Wir finden das nicht in Ordnung”

“Das ist ein öffentlicher Parkplatz und kein Taxistand. Das ist verboten und darf nur außer Dienst gemacht werden”, schreibt uns der verärgerte Taxifahrer weiter in der E-Mail. “Das Gewerbe ist ein Krieg in Villach und viele machen was sie wollen. Wir von City Taxi und Funk Taxi finden das nicht in Ordnung.” Durch die öffentliche Aufmerksamkeit verspricht sich der Taxifahrer eine Besserung der Situation und ein Durchgreifen der Polizei und Taxigewerkschaft. In welches Fahrzeug die Gäste einsteigen, liegt natürlich in der Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen.

Es gab schon Anzeigen

Major Stephan Brozek vom Stadtpolizeikommando Villach gegenüber von 5 Minuten: “Vor ein paar Monaten gab es vereinzelt Anzeigen, in letzter Zeit jedoch nicht. Der Strafrahmen erstreckt sich von einer Zahlung ab 50 bis 726 Euro.” Wenn die Polizei einen solchen Fall wahrnimmt, so Brozek, prüft sie, ob ein strafbarer Sachverhalt vorliegt. “Von Organmandat bis zur Anzeige ist alles möglich.” Die Beamten werden die Situation künftig im Auge behalten und gegebenenfalls einschreiten.

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