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Macht eure Fahrzeuge winterfest:

Ab November gilt Winterreifen­pflicht

Villach/Klagenfurt – Auf Österreichs Straßen hat die Winterzeit nun offiziell begonnen. Vom 1. November bis zum 15. April gilt hierzulande nämlich die situative Winterreifenpflicht für alle PKW. Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen in der Höhe von bis zu 5.000€ rechnen. 

 2 Minuten Lesezeit (254 Wörter) | Änderung am 01.11.2018 - 17.16 Uhr

Alle Jahre wieder: Ab heute, 1. November, gilt bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen auf den österreichischen Straßen situative Winterreifenpflicht. Mit dem Reifentausch sollte man aber nicht bis zum ersten Schneefall warten.

Winterreifenpflicht ab 1. November

Für Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen sowie Mopedautos besteht von 1. November bis 15. April die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Das bedeutet, dass bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen – also bei Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn – Winterreifen auf allen Rädern montiert sein müssen”, erklärt ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki in einer Presseaussendung. “Wer sich nicht an die Winterausrüstungspflicht hält, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Abgesehen davon drohen nach Unfällen zivil- und oft sogar strafrechtliche Folgen.”

Im Ernstfall Strafen bis zu 5.000€

Wer bei winterlichen Fahrbedingungen ohne passende Reifen erwischt wird, muss mit einem Organmandat in Höhe von etwa 50 Euro rechnen. “Werden andere Verkehrsteilnehmer durch die falsche Bereifung gefährdet, drohen theoretisch bis zu 5.000 Euro Strafe“, weiß der ÖAMTC-Jurist. Im Falle eines Unfalls mit Sommerreifen auf winterlicher Fahrbahn muss man – neben den Unfallfolgen – mit weiteren Unannehmlichkeiten rechnen: So ist die Haftpflichtversicherung zwar verpflichtet, dem Geschädigten seinen Schaden zu ersetzen, die Kaskoversicherung kann eine Zahlung an den Pkw-Besitzer aber aufgrund “grober Fahrlässigkeit” ablehnen.

Schneeketten ebenfalls möglich

Als Alternative zur Winterbereifung kann man auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montieren. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. In jedem Fall wird PKW Lenkern empfohlen, auch ihren Fahrstil an die winterlichen Straßenbedingungen anzupassen.

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