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Politik - Villach
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Nach Bundespräsidentenwahl 2016

Zwei weitere Anklagen

Villach-Land – Die Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidentenwahl im Jahr 2016 sorgten nicht nur in Österreich für Schlagzeilen. Im Juli 2018 fielen für angeklagte Mitglieder der Bezirkswahlbehörde Villach-Stadt die Urteile. Nun müssen sich wohl auch der Wahlleiter und sein Stellvertreter der Bezirkswahlbehörde Villach-Land vor Gericht verantworten. Das berichtet der ORF am Freitagvormittag.

 1 Minuten Lesezeit (170 Wörter) | Änderung am 01.12.2018 - 10.56 Uhr

Die Causa um die Bundespräsidentenwahl im Jahr 2016 ist noch immer nicht abgeschlossen. Im Juli 2018 standen neun Mitglieder der Bezirkswahlbehörde Villach-Stadt und der Wahlleiter vor dem Landesgericht Klagenfurt – wir berichteten. Neun Schuldsprüche und einen Freispruch gab es. Bürgermeister Günther Albel wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro verurteilt.

Zwei weitere Anklagen

Doch auch im Bezirkswahlbehörde Villach-Land gab es Unregelmäßigkeiten. Es wird zu zwei weiteren Anklagen kommen, wie der ORF heute berichtet. Demnach müssen sich der Bezirkshauptmann Bernd Riepan und seine Stellvertreterin vor Gericht verantworten. Der Stellvertreterin werde verworfen, die Wahlkarten alleine, ohne Beisitzer geöffnet, gezählt und ausgewertet zu haben. Der Vorwurf lautet Amtsmissbrauch. Der Wahlleiter habe fälschlicherweise beurkundet, beim Öffnen und Auszählen dabei gewesen zu sein. Der ORF beruft sich dabei auf Aussagen der Staatsanwaltschaft. Dem Wahlleiter werde falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt vorgeworfen.

Die beiden Anklagen sind noch nicht rechtskräftig, es gibt eine 14-tägige Einspruchsfrist. Das Verfahren gegen acht Wahlbeisitzer wurde eingestellt.

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