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AK-Präsident Günther Goach und LHStv. Dr. Gaby Schaunig.
AK-Präsident Günther Goach und LHStv. Dr. Gaby Schaunig. © fritzpress/AK

In nur drei Monaten:

1.490 Kärntner nutzten AK-Betriebskosten­service

Klagenfurt – Die vergangene Betriebskostenaktion vom Land Kärnten und der Arbeiterkammer Kärnten(AK) zeigt den enormen Bedarf an Aufklärung und Beratung in der Kärntner Bevölkerung auf. 1.490 Kärntner informierten sich in nur drei Monaten über ihre Betriebskosten.

 5 Minuten Lesezeit (696 Wörter)

Von Mai bis Ende Juli 2018 boten die AK-Experten eine kostenlose Überprüfung der Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für Miet- als auch Eigentumswohnungen an. Fast 1.500 Kärntner nahmen das Service in Anspruch. In 430 Fällen musste von Seiten der AK interveniert werden. „Die Jahr für Jahr steigende Anzahl an Beratungen im Rahmen des Betriebskostenchecks zeigt, wie wichtig diese Beratungsleistung ist“, betonte Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig am heutigen, Mittwoch, dem 5. Dezember, bei einer Pressekonferenz in Klagenfurt. „Die AK ist die einzige kostenlose Anlaufstelle in Kärnten, die zum Thema Wohnen und Mieten Auskunft gibt“, hob AK-Präsident Günther Goach hervor.

“Betriebskosten: Wir blicken durch”

Unter dem Motto „Betriebskosten: Wir blicken durch“ boten AK und Land Kärnten heuer zum fünften Mal die kostenlose Überprüfung der Betriebs- und Jahreskostenabrechnungen bei Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie Eigentumswohnungen an. Die Aktion fand von 2. Mai bis 31. Juli statt, da gemäß Mietrechtsgesetz der Vermieter die fällig gewordenen Betriebskosten und öffentlichen Abgaben eines Kalenderjahres bis spätestens 30. Juni des folgenden Kalenderjahres abzurechnen hat. Das Land Kärnten unterstützte die Aktion mit 20.000 Euro.

„Das Thema Wohnkosten hat für die Kärntner Landesregierung hohe Priorität“, sagte Schaunig. „Es ist uns gelungen, durch vorzeitige begünstigte Rückzahlung der Wohnbaudarlehen, Laufzeitverlängerungen und den Einsatz von Eigenmitteln von Seiten der Bauvereinigungen, die Mieten im gemeinnützigen Wohnbau massiv zu senken, sodass Kärnten gemeinsam mit dem Burgenland das niedrigste Mieten-Niveau Österreichs aufweist. Nunmehr wären österreichweite Schritte zu einer generellen Mietenreduktion nötig. Zu erzielen wäre dies etwa über eine Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Mieten“, so die Wohnbaureferentin.

„Unsere Experten prüfen im Rahmen des Betriebskostenchecks die Rechtmäßigkeit der Abrechnung, decken Fehler auf und verhelfen den Mietern zu ihrem Recht“, so Goach, der betonte: „Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Beratungen von 1.394 auf 1.490 – also um sechs Prozent. Goach hob zudem hervor: „Durch die jährliche Erhöhung der Miet- und Betriebskosten und die hohen Wohnkosten, kommen viele Mieter an ihre finanzielle Existenz. Unsere Experten sind jährlich mit knapp 11.000 Anfragen zum Miet- und Wohnrecht konfrontiert.“

1.490 Beratungen in drei Monaten

„1.490 Mieter ließen sich von den AK-Mietrechtsexperten beraten. In 1.060 Fällen konnte im persönlichen bzw. telefonischen Erstgespräch, insbesondere durch Aufklärung und Beratung, eine positive Erledigung erreicht werden. In 430 Fällen (fast 29 Prozent) hat die AK schriftlich Einspruch beim Vermieter bzw. Hausverwalter erhoben, um Einsicht in die Belegsammlung zu bekommen oder es wurde auf eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung hingewiesen“, lieferte Michael Tschamer, AK-Mietrechtsexperte, eine Zusammenfassung der Aktion.

Weitere Interventionen seitens der AK – unter anderem weil viele Vermieter oder die Hausverwaltungen auf den Einspruch gegen die Betriebskostenabrechnung unzureichend reagierten, wenn Anträge auf Ratenzahlungen gestellt werden mussten oder gar keine Abrechnung gelegt wurde – waren in 26 Fällen, also rund sechs Prozent, notwendig. „Sehr viele Mieter waren über Betriebskosten schlecht bis gar nicht informiert. Sie kamen nicht mit gezielten Fragen, sondern wollten sicher gehen, dass sie keine Nachteile erleiden“, erklärte Stephan Achernig, Leiter des AK-Konsumentenschutzes.

Belegeinsicht gefordert

„Viele Mieter haben auf ihrem Recht, einen Einspruch zu erheben bzw. Einsicht in die Belege zu fordern, beharrt“, erklärte Tschamer die häufigsten Anfragen. Generell gab es mit der BUWOG die größten Probleme. Eine Vielzahl an Klienten beschwerte sich über die Uner-reichbarkeit der Hausverwaltung. Anfragen via Telefon waren bzw. sind kaum möglich, auch das Betreten der Räumlichkeiten der Hausverwaltung soll den Mietern verwehrt worden sein. Außerdem ist die BUWOG die einzige Hausverwaltung kärntenweit, welche „Objektaufsicht“ und „Gebäudeaufsicht“ als zusätzliche Betriebskostenposition zur Verrechnung bringt. Die Kosten dafür belaufen sich bei ca. einem Euro bis 1,5 Euro pro Wohnung und Monat. Diesbezüglich wurden Klagen eingebracht.

Kostenlose Beratung und Broschüren

Zum Thema Wohnen bietet die AK kostenlose Broschüren: „Mietrecht: Für Mieter von Privatwohnungen“, „Wohnrecht: Für Mieter von Genossenschaftswohnungen“ sowie „Betriebskosten: Mehr Durchblick bei Mietwohnungen!“

Bestelltelefon: 050 477-2823

Bei allen Fragen rund um das Miet- und Wohnrecht gibt der Konsumentenschutz der AK telefonische Auskunft oder bietet persönliche Beratungstermine.

AK-Telefon: 050 477-2001
Web: kaernten.arbeiterkammer.at/wohnen

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v.l. Mag. Michael Tschamer, LHStv. Dr. Gaby Schaunig, AK-Präsident Günther Goach und Stephan Achernig

v.l. Mag. Michael Tschamer, LHStv. Dr. Gaby Schaunig, AK-Präsident Günther Goach und Stephan Achernig - © fritzpress/AK

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