fbpx
Region auswählen:
Politik
© Fotolia_234845593

Evaluierung:

Neues bei der Wohnbau­förderung

Kärnten – Ein Jahr nach Inkrafttreten des Kärntner Wohnbauförderungsgesetzes 2017, wurden gestern, Dienstag, im Kärntner Wohnbauförderungsbeirat die Optimierung der Richtlinien beschlossen. Laut Schaunig war die Evaluierung des "WBFG-2017" immer Teil des Gesamtvorhabens - eine Nachschärfung also eingeplant. Die FPÖ spricht von einer nötigen Korrektur.

 5 Minuten Lesezeit (681 Wörter) | Änderung am 12.12.2018 - 16.33 Uhr

Die Eigenheim-Förderung wird von ursprünglich 7.000 Euro auf 12.000 Euro, bis zu 15.000 Euro angehoben, wenn es sich um ein Niedrigstenergiegebäude handelt. “Weitere Prioritäten sind: Mehr Förderungen für Familien und für Kinder, Unterstützung für niedrige Einkommen und Stärkung des ländlichen Raumes“, betont Schaunig. So erhalten Jungfamilien ab 1. Jänner 2019 12.000 Euro Förderung statt der ursprünglichen 10.000 Euro. Für jedes Kind wird zusätzlich ein Bonusbetrag von 1.000 Euro ausgezahlt, der Bonusbetrag für Bauten im strukturschwachen ländlichen Raum wird von 5.000 auf 7.000 Euro angehoben. Für niedrige Einkommen wird eine Zusatzförderung von 3.000 Euro ausgezahlt.

Zinsen werden gesenkt

Als zusätzlichen Anreiz für den Bau des ersten Eigenheimes werden die Zinsen von Wohnbauförderungskrediten von 1% auf 0,7% gesenkt und ein weiterer Schritt zum Bürokratieabbau beim Förderansuchen wurde umgesetzt: Es ist in Zukunft nicht mehr nötig, den Grundbuchauszug anzufordern – Sachbearbeiter drucken diesen aus.

Sowohl die Zinssenkungen als auch die bürokratische Vereinfachung bei Anträgen, gelten nicht nur für Eigenheime, sondern auch für den Erwerb von Eigentumswohnungen direkt vom Bauträger. Die preisindexierte Anpassung des höchstzulässigen Kaufpreises bei Eigentumswohnungen wird von 2.500 Euro/m² auf 2.750 Euro/m² Wohnnutzflächen angehoben bzw. auf 3.000 Euro/m², wenn die Wohnungen im klima:aktiv Standard (mindestens Stufe Silber) errichtet wurden.

Förderung für energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen

Ab 1. Jänner 2019 wird die Förderung für energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen von 30 auf 35 Prozent angehoben und ein vereinheitlichter Zuschuss von 3.000 Euro beim Heizungsaustausch auf erneuerbare Energie ausgezahlt. Im Rahmen der Aktion „Raus aus den fossilen Brennstoffen“ wird der Zuschuss für den Austausch von Heizungsanlagen von fossiler auf erneuerbare Energie in Eigenheimen, von 3.000 auf 6.000 Euro verdoppelt. Die Förderung für Solaranlagen wird von 3.150 auf 3.750 Euro angehoben, für Photovoltaikanlagen gibt es in Zukunft 2.400 statt 1.400 Euro und eine völlig neue Förderung wird in Leben gerufen: 2.000 Euro Zuschuss für den erstmaligen Einbau eines Solarstromspeichers.

Sanierung: geringere Mindestvoraussetzungen

Im Bereich der umfassenden energetischen Sanierung kommt es zu einer Entschärfung der strengen Mindestvoraussetzungen: Eine umfassende energetische Sanierung wird nun auch mit einem fossilen Heizsystem, wie einer Ölheizung, gefördert, unter der Bedingung, dass der Kessel nicht älter als 15 Jahre ist bzw. bei Elektroheizungen, wenn der Co2 Wert unter 30 kg/m² liegt.

Mehr Förderung für Barrierefreiheit

Ebenfalls angehoben werden die förderbaren Kosten zur barrierefreien äußeren Erschließung und zur Barrierereduzierung von 8.000 auf 12.000 Euro, im Ein- und Zweifamilienhaus. Im mehrgeschossigen Wohnbau wird erstmals eine Förderung für die barrierefreie Erschließung des Stiegenhauses eingeführt – 10.000 Euro erhalten Bauvereinigungen, 6.000 Euro erhalten Mieter bei Vorlage einer fachärztlichen Bestätigung (bzw. Nachweis eines Pflegegeldbezuges, Pflegestufe 3).

Wohnungen: mehr zulässige Wohnnutzfläche

Generell wird die maximal zulässige Wohnnutzfläche bei Zu-, Um- und Einbau von Wohnungen in Bestandsobjekten, von 130m² bzw. 150m² auf 200m² erweitert.

FPÖ sieht Teilerfolg für die Kärntner FPÖ

„Nach der scharfen FPÖ-Kritik an der verpfuschten SPÖ-Wohnbauförderung in den letzten Jahren, haben wir jetzt einen Teilerfolg erzielen können. Dieser jahrelange Druck hat nunmehr dazu geführt, dass die Richtlinien für die Wohnbauförderung spät aber doch leicht angepasst werden. Weitere Änderungen sind aber dringend notwendig”, so Kärntens FPÖ-Chef Klubobmann Mag. Gernot Darmann.

Laut Darmann habe es durch die Förderpolitik im Bereich Wohnbau in den letzten Jahren einen drastischen Rückgang bei den Anträgen gegeben. Haben im Jahr 2011 noch rund 720 Kärntner Häuslbauer eine Förderung erhalten, waren es im Jahr 2017 nur noch 50. Besonders störend findet die FPÖ die Altersgrenze von 36 Jahren. Und den Bonusbeitrag pro Kind von derzeit 1.000 Euro – hier wünscht man sich eine Erhöhung auf 5.000 Euro.

SPÖ: Mehr Förderungen für Familien und Kinder

„Jungfamilien, Kinder und Menschen mit niedrigen Einkommen profitieren von den neuen Richtlinien bei der Kärntner Wohnbauförderung. Damit wird Kärnten ein weiteres Stück kinder- und familienfreundlicher und auch als Wirtschaftsstandort noch attraktiver“, zeigt sich SPÖ-Landesgeschäftsführer Andreas Sucher über die heute im Kärntner Wohnbauförderungsbeirat beschlossene Optimierung der Richtlinien erfreut.

Diskutiere mit uns auf Facebook über dieses Thema:Direkt zum Beitrag auf 5min-Villach (7 Reaktionen) Direkt zum Beitrag auf 5min-Klagenfurt (8 Reaktionen)