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Wenn es langsam kälter wird, verändern sich die Bedingungen deutlich: Fahrzeuge verhalten sich auf glatten oder verschneiten Untergründen ganz anders als im Sommer.
SYMBOLFOTO Wenn es langsam kälter wird, verändern sich die Bedingungen deutlich: Fahrzeuge verhalten sich auf glatten oder verschneiten Untergründen ganz anders als im Sommer. © Pixabay

Winterreifenpflicht & Co

Winterreifen: Das müsst ihr im Ausland beachten

Klagenfurt/Villach – In Österreich gilt für PKW und LKW bis 3,5 Tonnen von 1. November bis 15. April eine Winterreifenpflicht, sofern die Straßen mit Eis und Schnee bedeckt sind. Aber wie sieht es rund um Österreich aus? In der folgenden Übersicht seht ihr, welche Regeln es zu beachten gilt, wenn ihr auf den verschneiten Straßen unserer Nachbarländer unterwegs sind.

 3 Minuten Lesezeit (368 Wörter) | Änderung am 13.12.2018 - 12.16 Uhr

Italien

In Italien gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings müssen Winterreifen bzw. Schneeketten montiert werden, wenn dies behördlich angeordnet wird. Das wird durch entsprechende Verkehrszeichen signalisiert.

Slowenien

Zwischen 15. November und 15. März gilt in Slowenien die Pflicht, alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit einer Winterausrüstung auszustatten. Diese besteht entweder aus Winterreifen auf allen vier Rädern oder Sommerreifen plus Schneeketten im Kofferraum. Dasselbe gilt bei winterlichen Wetterbedingungen außerhalb dieses Zeitraums, zum Beispiel bei Schneefall oder Glatteis.

Schweiz

In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, die Montage wird aber bei winterlichen Verhältnissen empfohlen. Wer aber den Verkehr behindert, weil er bei winterlichen Straßenverhältnissen mit ungeeigneten Reifen fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Schneeketten müssen auf Strecken mit entsprechenden Verkehrszeichen (“Schneeketten obligatorisch”) zumindest auf den Antriebsrädern montiert werden.

Deutschland

Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe sind an die Wetterbedingungen anzupassen und daher bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte vorgeschrieben.

Bis September 2024 können noch M+S-Reifen verwendet werden, die bis 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Danach sind nur noch Reifen mit Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) als Winterreifen zulässig. Auch Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen, die ein Alpine-Symbol haben, dürfen als Winterreifen verwendet werden.

Ungarn

In Ungarn gibt es keine allgemeine Winterreifenpflicht. Allerdings besteht die Empfehlung, die Reifen entsprechend den Wetterbedingungen auszustatten. Bei winterlichen Straßen müssen außerdem Schneeketten mitgeführt werden. Ist das nicht der Fall, kann sogar die Einreise verweigert werden.

Tschechien

In Tschechien gilt bei winterlichen Wetterbedingungen von 1. November bis 31. März die Winterreifenpflicht. Wenn also die Straße dauerhaft mit Schnee oder Eis bedeckt ist oder dies während der Fahrt zu erwarten ist. Winterreifen müssen mindestens 4 mm Profiltiefe aufweisen. Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen beträgt die Mindest-Profiltiefe 6 mm.

Slowakei

Auch in der Slowakei müssen die Reifen an die Wetterbedingungen angepasst werden. Ist die Fahrbahn durch eine geschlossene Schneedecke oder Eis bedeckt, besteht Winterreifenpflicht für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen. Die Reifen müssen das M+S-Symbol tragen.

Weitere Infos

Genaue Informationen findet ihr auf der Homepage des Europäischen Verbraucherzentrums.

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