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Streamen vs. GIS - Rechtsanwalt Stefan Kathollnig klärt auf
Streamen vs. GIS - Rechtsanwalt Stefan Kathollnig klärt auf © 5min.at

Faktencheck zur GIS:

Wenn der GIS Mann mehrmals klingelt …

Kärnten – Jeder kennt sie, aber kaum einer mag sie - die umstrittene GIS Gebühr. Viele Mythen und Irrtümer verstecken sich hinter ihr. Was dürfen GIS-Mitarbeiter wirklich und wie steht es um Netflix und Co. als Alternativen? 5 Minuten will es genau wissen und sprach mit Rechtsanwalt Stefan Kathollnig über die Vorgehensweise der GIS, wenn es darum geht, Gebühren einzuheben.

 5 Minuten Lesezeit (712 Wörter) | Änderung am 20.12.2018 - 20.47 Uhr

Eine Gebühr, welche regelmäßig der Kritik ausgesetzt ist, oft politisch diskutiert wurde und selbst deren Abschaffung auf der Agenda manch einer Partei steht – die Rede ist von der GIS (Gebühren Info Service). Jeder, der einen eigenständigen Haushalt führt, hat bereits mit ihr Bekanntschaft gemacht 🙂 Da die GIS eine „Pflichtgebühr“ ist, muss sie bis auf wenige Ausnahmen jeder bezahlen, gerade für weniger gut verdienende Personen stellt dies oft schon eine Herausforderung dar. Derzeit liegt die Gebühr in Kärnten für Fernsehempfangseinrichtungen inkl. Radio bei monatlich 26,03 Euro. Viele Mythen über die Hausbesuche der GIS Mitarbeiter kursieren durch die Gesellschaft. 5 Minuten fragte sich, was dürfen sie wirklich? 

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“Der Auftrag der GIS lautet Aufkommensgerechtigkeit herzustellen. Deshalb wendet sich die GIS direkt an die Haushalte, in denen keine Rundfunkempfangseinrichtungen gemeldet sind”, erklärt Kathollnig.

“Der Auftrag der GIS lautet Aufkommensgerechtigkeit herzustellen. Deshalb wendet sich die GIS direkt an die Haushalte, in denen keine Rundfunkempfangseinrichtungen gemeldet sind”, erklärt Kathollnig. - © 5min.at

Sobald man einen TV oder ein Radio besitzt, muss man bezahlen!

Ab wann muss man eigentlich die GIS bezahlen? Diese Frage ist relativ leicht zu beantworten. Sobald man in Besitz eines Gerätes ist, welches Rundfunksignale empfangen kann, wird man zur Kasse gebeten. Selbst wenn man nur einen Computer besitzt, dieser jedoch grundsätzlich in der Lage wäre, Signale zu empfangen, ist man der GIS zur Zahlung verpflichtet. “Hierbei ist es gänzlich unabhängig davon, ob man überhaupt auf Leistungen oder Programme des ORF zugreift”, schildert Rechtsexperte Stefan Kathollnig. 

Netflix und Co. sind “befreit”

Derzeit lässt sich ganz klar der Trend in Richtung “Online-Streaming” beobachten. Netflix und Co. punkten mit wahren Blockbustern, Serien und Formaten, die jederzeit abrufbar sind und monatlich mit einer Pauschale bezahlt werden. Diese Online Dienste sind von der GIS Gebühr befreit. “Wer sich die GIS ersparen will, muss deshalb im Haushalt gänzlich auf einen herkömmlichen TV oder Radio verzichten und darf nur PC oder Monitor ohne Antennen-, DVBT oder Kabelanschluss in Betrieb verwenden”, schildert Kathollnig. Wer also denkt, dass Fernsehen in Zukunft bald ganz uninteressant wird, kann sich auf diese Weise jeden Monat ein bisschen Geld für andere Dinge zur Seite legen.

Man kann sein Gerät auch umbauen lassen

Etwas aufwendig, aber trotzdem auch eine Möglichkeit, der lästigen Pflichtzahlung zu entgehen, bietet folgende Alternative. “Besitzer eines regulären TVs können den Empfangsteil bzw. Tuner vom Fachmann ausbauen lassen und somit das Gerät zu einem bloßen Monitor mit Internetanschluss abrüsten, um sich dadurch die GIS zu ersparen. Dabei sollte man die Rechnung über diesen Umbau für den Fall einer Kontrolle durch die GIS aber unbedingt aufbewahren”, erklärt der Anwalt. Einige Elektrohersteller greifen diesen Trend übrigens schon auf und bieten daher TV Geräte ohne Antennen und Kabelanschlüsse lediglich als “Monitor” zum Streaming an. Ist das eventuell schon das Fernsehen der Zukunft?

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Hat die GIS ein Zutrittsrecht? Jurist Stefan Kathollnig gibt Antworten.

Hat die GIS ein Zutrittsrecht? Jurist Stefan Kathollnig gibt Antworten. - © 5min.at

GIS Mitarbeiter haben keinen Zutritt zu privaten Räumlichkeiten

GIS Mitarbeiter statten grundsätzlich nur Haushalten einen Besuch ab, wo noch keine Gebühr eingehoben wird, um zu prüfen, ob nicht doch empfangsfähige Gerätschaften in Verwendung sind. Aber muss man diesen Personen eigentlich Zutritt zu seinen privaten Räumlichkeiten gewähren? Auch darüber haben wir mit dem Klagenfurter Anwalt Stefan Kathollnig gesprochen. „Mitarbeiter des GIS Kontrolldienstes haben jedenfalls keinerlei Befugnis, ohne Zustimmung des Hauseigentümers oder Mieters, dessen Wohnraum zu betreten. Der Zutritt darf daher klar verweigert werden. Jedoch ist zu beachten, wenn das Gebühren Info-Service eine schriftliche Anfrage zur Auskunft über den Betrieb von Empfangsgeräten stellt. Diese sollte man unbedingt beantworten”, betont Kathollnig. “Andernfalls riskiert man eine Anzeige wegen Verdacht der Gebührenhinterziehung bei der Bezirkshauptmannschaft. Diese leitet dann ein Verfahren ein. Jenes kann – bei Bestätigung der Vorwürfe – eine saftige Strafe von bis zu 2.180 Euro kosten“, so Kathollnig. Um Problemen aus dem Weg zu gehen, empfiehlt es sich daher immer, richtige Angaben zu machen und eher zu den oben genannten Möglichkeiten zu greifen, um die GIS Gebühr nicht zahlen zu müssen.

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