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Unfallopfer stehen oft vor vielen Fragen

Skiunfall? Das müsst ihr wissen!

Kärnten – Mehr als 50.000 Wintersportler landen Jahr für Jahr in Österreichs Spitälern. Am Ende heißt es häufig: Wer war schuld? Diese Frage ist gar nicht so leicht zu klären und landet oftmals vor Gericht. Rechtsanwalt Mag. Stefan Kathollnig klärt im Gespräch mit 5 Minuten über interessante Details auf.

 2 Minuten Lesezeit (285 Wörter) | Änderung am 04.01.2019 - 11.41 Uhr

Skiunfälle können je nach Verletzungsfolgen hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. “Derjenige, der den Unfall schuldhaft verursacht hat, muss dem Verletzten Schmerzensgeld zahlen und Verdienstentgang, Heilungskosten und allfälligen Sachschaden an Ausrüstung und Gegenständen – zum Beispiel Uhr, Handy usw. – ersetzen”, erklärt Rechtsanwalt Kathollnig.

Es drohen sogar Strafverfahren

“Verbleibt als Folge der Verletzung eine dauerhaft sichtbare Verunstaltung besteht auch ein zusätzlicher Anspruch auf Verunstaltungsentschädigung. Zusätzlich zu den zivilrechtlichen Folgen droht dem Unfallverursacher ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung”, so Kathollnig.

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Rechtsanwalt Stefan Kathollnig weiß, was nach einem Skiunfall zu beachten ist.

Skiunfälle landen oftmals vor Gericht

Das Verschulden am Zustandekommen des Unfalls ist oftmals eine vor Gericht zu klärende Streitfrage. “Als Grundsatz kann gelten, dass ein Skifahrer seine Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können anpassen muss und sich so zu verhalten hat, dass er keinen anderen gefährdet. Pistenordnung und FIS-Regeln gelten dabei als Richtschnur für regelkonformes Verhalten”, erklärt der Anwalt.

Skiunfall – und jetzt?

Wird man Opfer eines Skiunfalles sollte man – sofern möglich – sofort potentielle Zeugen ansprechen und sich deren Kontaktdaten geben lassen bzw. eine anwesende Person damit beauftragen. “Nur wer später den Unfallhergang und das Verschulden des anderen beweisen kann, gewinnt ein Gerichtsverfahren”, so Kathollnig. Weiters soll man sich ehest möglich einen Anwalt suchen, der die Ansprüche der Höhe nach ausmittelt und geltend macht. “Drohen verletzungsbedingte Dauerfolgen ist unbedingt darauf zu achten, dass bei einer Klage auch die Feststellung der Haftung des Schädigers für zukünftige Schäden und Schmerzen begehrt wird. Sonst tritt diesbezüglich nach drei Jahren ab  dem Unfall die Verjährung ein.”

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