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Die Confida-Steuertipps

So holt ihr euch bis zu 1.500 Euro Familien­bonus pro Kind

Villach – Mit dem sogenannten "Familienbonus Plus" könnt ihr eure Steuerlast um bis zu 1.500 Euro pro Jahr und Kind reduzieren. Unterm Strich zahlt ihr so also weniger Steuern. Was es mit dem Bonus auf sich hat und wie ihr ihn bekommt? Unser Steuer-Experte Mag. Martin Zankl von CONFIDA Villach klärt auf.

 4 Minuten Lesezeit (592 Wörter) | Änderung am 15.01.2019 - 10.13 Uhr

Seit 1. Januar 2019 ist der Familienbonus Plus in Kraft. “Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag von der Einkommensteuer in Höhe von 125 Euro pro Monat und Kind bis zu einem Alter von 18 Jahren bei Anspruch auf Familienbeihilfe”, erklärt uns CONFIDA Villach Geschäftsführer Martin Zankl. Pro Jahr kommt also die stolze Summe von 1.500 Euro zusammen, um die ihr eure Steuerlast direkt drücken könnt. Selbst für volljährige Kinder beträgt der Absetzbetrag noch 500 Euro jährlich.

Wie kommt ihr an den Familienbonus?

Das kann wahlweise laufend über die Lohnverrechnung (also durch den Arbeitgeber) oder im Nachhinein im Rahmen der Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung erfolgen. Wenn ihr euch für die Berücksichtigung des Familienbonus Plus über die Lohnverrechnung entscheidet, spürt ihr eine monatliche Steuerentlastung. Dazu müsst ihr das Formular E 30 ausfüllen und beim Arbeitgeber abgeben.

Wollt ihr euren gesamten Familienbonus Plus lieber im Nachhinein geltend machen, könnt ihr das in eurer Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung 2019 mittels Beilage L1k tun. Die Auszahlung erfolgt in diesem Fall 2020.

Wie kann der Familienbonus aufgeteilt werden?

“Der Familienbeihilfenberechtigte oder dessen (Ehe)Partner können wahlweise den Familienbonus Plus zur Gänze in Anspruch nehmen. (Ehe)Partner können den Familienbonus Plus aber auch je zur Hälfte von der Steuer abziehen”, so Steuerexperte Zankl.

Er ergänzt: “Wenn der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, so kann entweder der Familienbeihilfenberechtigte oder der Steuerpflichtige, dem der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, den Familienbonus Plus zur Gänze oder beide je zur Hälfte absetzen.” Im Rahmen einer Übergangsfrist von drei Jahren könne der Familienbonus Plus auch im Verhältnis 1.350 Euro / 150 Euro aufgeteilt werden, wenn ein Elternteil überwiegend für die bisher steuerlich begünstigte Kindesbetreuung aufkommt.

Mit Einführung des Familienbonus Plus werden der Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit von bestimmten Kinderbetreuungskosten gestrichen. Für Kinder, die in anderen EU/EWR-Ländern oder der Schweiz leben, werden die Beträge auf das Preisniveau im Ausland jährlich angepasst. Für Kinder in Drittländern steht kein Familienbonus zu.

Alleinverdiener oder -erzieher?

Für Alleinverdiener- und Alleinerzieher mit geringem Einkommen wird ein Kindermehrbetrag von bis zu 250 Euro Einkommensteuer pro Kind und Jahr erstattet werden, wenn die Einkommensteuer vor Berücksichtigung aller zustehenden Absetzbeträge unter 250 Euro ausmacht. Der Kindermehrbetrag steht allerdings nicht zu, wenn mindestens 330 Tage Sozialleistungen wie insbesondere Arbeitslosengeld, Mindestsicherung oder eine Leistung aus der Grundversorgung bezogen wurde.

Zur Person

Confida Tax Audit Consulting Mag. Martin Zankl, CONFIDA

Mag. Martin Zankl ist seit 2005 Geschäftsführer der CONFIDA Villach. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Gründerberatung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen, Steueroptimierung und -planung und das gesamte Rechnungswesen. Durch seine Tätigkeit in einer internationalen Wirtschaftstreuhandgesellschaft in Wien ist Martin Zankl auch firm mit internationalen steuerrechtlichen Bestimmungen.

Über die CONFIDA

Die CONFIDA Villach Wirtschaftstreuhand GmbH wurde 1978 gegründet und ist seit damals erfolgreich im gesamten wirtschaftstreuhänderischen Spektrum tätig. Das Team zeigt hohes Engagement und die Kundenorientierung ist seit jeher höchster Grundsatz der Geschäftsleitung. Neben Lohnverrechnung, Buchhaltung und Bilanzierung berät die CONFIDA Villach in allen Bereichen der klassischen Steuerberatung wie Steueroptimierung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen und besonders Unternehmensgründungen und -nachfolgen. Hier kann das generationenübergreifende Team modernes Know-How mit jahrelanger Erfahrung optimal kombinieren.

  • Vertretung und Beratung in steuerlichen Angelegenheiten
  • Beratung bei der Wahl der optimalen Rechtsform
  • Optimierung der Steuerplanung und International Tax Services
  • Beratung italienischer Klienten in Steuer- und Finanzfragen
  • Vertretung in lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten
  • Rechnungswesen – Organisation, Ergebnisanalyse, Prozessoptimierung
  • Unternehmensbewertungen nach internationalen Bewertungsstandards
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Businessplänen und Planungsrechnungen
  • Subventions- und Förderungsberatung
  • Gründungsberatung – unternehmensrechtlich, steuerlich, betriebswirtschaftlich
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CONFIDA Villach Wirtschaftstreuhand GmbH

10. Oktober-Straße 18
9500 Villach
Tel.: 04242 29016
[email protected]
www.confida.at
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