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Politik
© Gernot Gleiss, AK

"Masterplan" gefordert

AK für mehr Personal in Pflege­berufen

Kärnten – Kärntens Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach und die Vizepräsidentin Uschi Heitzer fordern in einer heutigen Pressekonferenz einen bundesweiten Masterplan für den Pflege- und Gesundheitsbereich. Kritisiert wird ein Personalmangel in den Pflegeberufen. Ebenso geht die Registrierung der Gesundheitsberufe in die finale Phase und ein kostenloses AK-Bildungsprogramm für Gesundheits- und Sozialberufe startet. Im März finden die AK-Wahlen statt.

 5 Minuten Lesezeit (686 Wörter) | Änderung am 23.01.2019 - 15.07 Uhr

Attraktiver sollen die Gesundheitsberufe werden, um dem Personalmangel entgegenzuwirken. Davon würden alle – Berufsangehörige, zu Pflegende und pflegende Angehörige – profitieren, erklärte Goach. “Außerdem entlastet ein breites und qualitativ hochwertiges Pflegesystem auch pflegende Angehörige, oftmals Berufstätige”, bekräftigte er.

Doch wie sieht der Plan aus? Laut Experten soll es eine anhaltende Personalknappheit von konstant 20 Prozent geben. Es gebe keine einheitliche Personalbedarfsberechnung und unterschiedliche Entlohnungssysteme. Laut AK setzt die aktuelle Bundesregierung mit dem Novellierungsvorschlag (Krankenanstalten-Arbeitsgesetz) auch falsche Zeichen.

Im AK-Zukunftsprogramm soll es Unterstützung für Berufsangehörige und Arbeitnehmer, die Pflegefälle in der Familie betreuen, geben. „Wir vertreten Arbeitnehmer über das aktive Arbeitsleben hinaus – ich setze mich dafür ein, dass Arbeitnehmer in Würde alt werden können. Dazu gehören das beste Pflege- und Gesundheitssystem und finanzielle Sicherheit.“

Ziel muss es sein, flächendeckend mobile Pflegedienste anzubieten, um so ein langes ein Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

“Gesundheit und Pflege in die öffentliche Hand”

„Die Gesundheit von Menschen darf nicht der Gewinnorientierung privater Betreiber unterworfen werden. Die Bundesregierung muss sich klar zu einem staatlichen Pflege- und Gesundheitssystem bekennen“, wiederholte der Präsident seine Forderung, bei der Neuerrichtung von Pflegeheimen, den öffentlichen Sektor zu bevorzugen. Die konsequente und wiederkehrende Kontrolle der Arbeitnehmerschutzbestimmungen für Pflegepersonal müsse ebenso verstärkt werden, wie die Überprüfung der Qualitätskriterien durch die öffentlichen Behörden.

Um in Zukunft flächendeckende, bedarfsorientierte und qualitätsvolle Pflege zu garantieren, brauche es – laut AK – einen bundesweiten Masterplan für den Bereich Pflege. Und einen Bedarfsplan für zielgerichtete Ausbildungen.

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v.l.: Gerwin Müller, Monika Hundsbichler, Günther Goach, Ursula Heitzer ©

v.l.: Gerwin Müller, Monika Hundsbichler, Günther Goach, Ursula Heitzer © - © Gernot Gleiss, AK

Registrierung der Gesundheitsberufe geht in die finale Phase

Seit 1. Juli 2018 werden die Beschäftigten in den Gesundheitsberufen mit ihren Qualifikationen in einem neuen Register erfasst und erhalten einen Berufsausweis. „Der Berufsausweis macht die Qualifikation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichtbar, erleichtert den Arbeitgeberwechsel und sorgt für mehr Patientensicherheit“, sagten AK-Präsident Günther Goach und Uschi Heitzer, Vizepräsidentin der Bundesarbeitskammer. In Kärnten haben inzwischen rund drei Viertel der Berufsangehörigen der Gesundheitsberufe ihren Antrag auf Registrierung eingebracht. Bis Ende Juni 2019 soll die Bestandsregistrierung abgeschlossen sein.

Alle, die am 1. Juli 2018 gearbeitet haben, müssen sich bis Ende Juni 2019 registrieren lassen. Sonst erlischt die Berufsberechtigung. Etwa 3.000 der rund 11.000 betroffenen Personen müssen noch erfasst werden. Größere Betriebe werden auch direkt angefahren, 89 Standorte wurden seit Juli 2018 besucht. Alle, die seit dem 2. Juli 2018 in den Beruf einsteigen, müssen sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit ins Gesundheitsberuferegister eintragen lassen. Die Erfassung im Register ist die Voraussetzung für die Ausübung des Berufes. Der neue Berufsausweis macht diese Berechtigung sichtbar. Die Berufsverbände, der ÖGB und die Arbeiterkammer haben sich über viele Jahre für ein Register für Gesundheitsberufe eingesetzt, wie es bereits in 14 anderen Ländern der EU existiert. Gesundheits- und Pflegeberufe werden in sehr sensiblen Bereichen ausgeübt, deshalb bedürfen diese Berufe besonders hoher Qualitätsstandards. Die Registrierung dient also der Qualitätssicherung.

Kostenloses AK-Bildungsprogramm für Gesundheits- und Sozialberufe

Die AK Kärnten bietet mit Ende Jänner kostenlose Fortbildungskurse für Berufssparten der Gesundheitsberufe an. AK-Präsident Günther Goach und Vizepräsidentin Uschi Heitzer: „Pflege betrifft jeden Kärntner und jede Kärntnerin, ob persönlich oder im sozialen Umfeld, darum müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gesundheitsbereich bestens für die Zukunft aus- und weitergebildet werden.“

Insgesamt werden zehn Fortbildungskurse angeboten, die jeweils vier Mal in den Bezirksstätten Klagenfurt, Villach, Spittal und Wolfsberg stattfinden. Die ersten Kurse beginnen bereits am 29. Jänner 2019. Die Durchführung und die Anmeldungen erfolgen über die Kärntner Volkshochschulen (VHS) und dem bfi Kärnten.

Die AK-Fortbildungskurse im Detail:

  • Besserer Umgang mit Menschen mit psychischen Erkrankungen
  • Berufsrechtliche Rechte und Pflichten
  • Ausgewogene Ernährung für dich und mich
  • Einführung in die Kinaesthetics
  • Resilienztraining
  • Gewaltprävention in Gesundheitsberufen
  • Stressbewältigung durch Achtsamkeit
  • Irrtümer in der Pflegedokumentation
  • Das 1×1 der Düfte
  • Berufssprache Deutsch in Gesundheitsberufen (Coaching am Arbeitsplatz)
  • Bildungsberatung für Gesundheitsberufe
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