fbpx
Region auswählen:
Leben - Villach
SYMBOLFOTO © pixabay

Von 11. bis zum 15. Dezember:

Erste Details zum K3 Film­festival 2019

Villach – Gute Nachrichten! Die Veranstalter haben bestätigt, dass auch heuer wieder das K3 Film Festival in Villach stattfinden wird. Und zwar vom 11. bis zum 15. Dezember. Kurzfilme können ab sofort eingereicht werden. Auch ein Stipendium für Filmschaffende wird wieder vergeben.

 2 Minuten Lesezeit (296 Wörter) | Änderung am 05.02.2019 - 21.16 Uhr

Bereits im letzten Jahr war Kärntens einziges Filmfestival ein voller Erfolg. Wie die Veranstalter heute, am 5. Feber 2019, bekannt gegeben haben, findet das K3 Filmfestival auch in diesem Jahr wieder statt. Auch der Termin steht schon fest. Das Festival wird von 11. bis zum 15. Dezember 2019 veranstaltet werden. Schon im Vorfeld möchten die Veranstalter darauf aufmerksam machen, dass es auch heuer wieder ein 3-monatiges Stipendium für Filmschaffende geben wird. Ab sofort können auch wieder Kurzfilme eingereicht werden.

Mit Stipendium Kontakte in der lokalen Filmszene knüpfen

Das Land Kärnten in Zusammenarbeit mit der Stadt Villach vergibt wieder ein mit 3.600 Euro dotiertes Stipendium für Film inklusive Wohnmöglichkeit und Arbeitsplatz in Villach. Antragsberechtigt sind sowohl aufstrebende als auch etablierte Filmschaffende. Durch die Vergabe des Stipendiums soll Filmschaffenden die Möglichkeit geboten werden, langfristige Kontakte mit der lokalen Filmszene zu knüpfen und idealerweise ein Projekt zu realisieren.

Details zum Stipendium

  • Förderungswürdig sind
    Herstellung eines Kurz-, Dokumentar-, Kunst- oder Animationsfilms
    Drehbuch- oder Stoffentwicklung (offen für alle Formate)
  • Dauer des Stipendiums: 1. Juli bis 30. September 2019
  • Einreichfrist: 15. März 2019
    Details und Antragsformulare unter www.kulturchannel.at

Kurzfilme können ab sofort eingereicht werden

Auch Kurzfilme aus Kärnten, Friaul-Julisch Venetien und Slowenien können ab sofort für den K3 Kurzfilmwettbewerb 2019 eingereicht werden. Dieser ist dotiert mit 2.300 Euro. Teilnahmeberechtigt sind Filmschaffende, die geboren oder wohnhaft in einer der drei Regionen sind. Aber auch Filme, deren Drehort in einer der drei Regionen ist oder Filme, die in einer der drei Regionen von einer öffentlichen Institution gefördert wurden. Einreichschluss ist der 30. September 2019.

Details zu den Kurzfilmen

  • offen für alle Genres
  • maximale Länge: 30 Minuten
  • Produktionsdatum nach dem 1. Jänner 2017
  • Einreichungen können ausschließlich auf filmfreeway.com gemacht werden
Diskutiere mit uns auf Facebook über dieses Thema:Direkt zum Beitrag auf 5min-Villach (5 Reaktionen)