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Wirtschaft
© KK/ Leserfoto

Mitarbeiter bekamen eine Preisliste für Vergehen

Hotel straft: 2 Euro für “auffällige Unterwäsche”

Kärnten – Wie die KRONEN ZEITUNG gestern berichtete, legte ein Kärntner Hotel Anfang Februar einen Strafenkatalog für ihre Mitarbeiter aus. Ein 5 Minuten Leser schickte uns die "Preisliste". Unter den Mitarbeitern der Gastroszene sorgt dieser Strafenkatalog für viel Wirbel.

 2 Minuten Lesezeit (270 Wörter) | Änderung am 09.02.2019 - 12.10 Uhr

Was findet die Hotelleitung nicht in Ordnung? Das zu spät Kommen ab der 60. Minute kostet 10 Euro und einen halben freien Tag. Falsche Hose? Falsche Schuhe? Nicht rasiert? Je “Vergehen” werden 2 Euro fällig. Frauen dürfen keine auffällige Unterwäsche tragen und auch das Namensschild muss vorhanden sein. Dem Seehotel auch sehr wichtig: Menüwissen und ganze Gläser – aber lest selbst, die Preisliste gibt es unten. Nach diversen Medienberichten, wird nun jetzt heftig diskutiert. Die einen finden das ganz in Ordnung, die anderen halten das für inakzeptabel. Vor allem fehlen im Kärntner Tourismus für die heurige Saison unzählige Köche und Servicemitarbeiter. Immerhin will man laut der Tageszeitung das “Strafgeld” für gemeinsame Aktivitäten verwenden. Was hältst du davon? Darf ein Chef so etwas oder ist das zu viel des Guten? Diskutiere mit uns auf Facebook.

Rechtliche Seite: Erlaubt oder nicht erlaubt?

Darf das Hotel so etwas überhaupt? Wir fragten bei Anwalt Stefan Kathollnig nach. Er schätzt den Fall eindeutig ein und weist auf Paragraf 102 ArbVG hin: “Der Betriebsrat hat an der Aufrechterhaltung der Disziplin im Betrieb mitzuwirken. Die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen im Einzelfall ist nur zulässig, wenn sie in einem Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung (§ 96 Abs. 1 Z 1) vorgesehen ist; sie bedarf, sofern darüber nicht eine mit Zustimmung des Betriebsrates eingerichtete Stelle entscheidet, der Zustimmung des Betriebsrates.” Eine Betriebsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und einem Betriebsrat. Hier könnte so etwas geregelt sein. Wird dies also weder im Kollektivvertrag noch in der Betriebsvereinbarung vorgesehen, ist es nicht zulässig.

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