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© Büro LR.in Schaar

190 Plätze verfügbar

Eine Auszeit im Alter

Kärnten – Neue Kraft tanken, sich erholen und aktiv am sozialen Leben teilnehmen: Auch 2019 haben sozial- und erholungsbedürftige Pensionistinnen und Pensionisten im Rahmen der Seniorenerholungsaktion des Landes Kärnten wieder die Möglichkeit dazu.

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Die Nachfrage im vergangenen Jahr war sehr groß, weiß Seniorenlandesrätin Sara Schaar zu berichten: „Insgesamt haben 190 Pensionistinnen und Pensionisten ab 65 Jahren eine einwöchige Auszeit vom Alltag mit gesundheitserhaltenden Aktivitäten, Expertenvorträgen, kreativen und kulturellen Angeboten, u.a. im Bildungshaus Tainach, am Klopeiner-, Faaker- oder Millstätter See, genommen.“

Aktiv und fit im Alter

2018 wurde bei der Seniorenerholungsaktion, die die frühere Betagten-Erholungsaktion ablöste, erstmals ein umfassenderes Programm unter dem Titel „aktiv + fit im Alter“ auf die Beine gestellt. „Von Sesselgymnastik über Nordic Walking bis hin zu Humormedizin, Musik- und Tanzabenden sowie Ausflügen in die Region wurde den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einiges geboten und: das Feedback war sehr positiv“, so Schaar, die allen teilnehmenden Pensionistinnen und Pensionisten einen Besuch abstattete.

Diese Pensionisten können mitmachen

Zielgruppe der Aktion sind pensionierte Frauen und Männer, die aufgrund ihrer Einkommenssituation bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsprävention benachteiligt sind und sich keinen Erholungsurlaub leisten können. „Die ältere Generation hat durch ihre Arbeit und ihre Fürsorge so viel zum heutigen Wohlstand beigetragen, dass wir es als Land Kärnten als selbstverständliche Aufgabe sehen, Pensionistinnen und Pensionisten, die finanziell benachteiligt sind, einen Teil davon zurück zu geben“, erklärt die Seniorenreferentin.

Neu ist, dass die einwöchigen Erholungsaufenthalte für Seniorinnen und Senioren heuer sowohl im Frühjahr als auch im Herbst angeboten werden. Die Seniorenerholungsaktion findet im Mai, September und Oktober statt. Interessierte können sich bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde bzw. dem zuständigen Magistrat melden und einen Antrag stellen.

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