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Alm-Urteil: “Jeder Be­teiligte hat Rechte und Pflichten”

Klagenfurt & Villach – Heute, am 28. Feber 2019, trafen sich Vertreter von Landwirtschaft, Tourismus und Alpiner Vereine zu einem Runden Tisch. Diskussionsthema war das Tiroler Alm-Urteil, welches vor allem bei den Landwirten derzeit für Verunsicherung sorgt.

 3 Minuten Lesezeit (426 Wörter)

Das Tiroler Alm-Urteil sorgt auch in Kärnten für große Verunsicherung. Die rechtlichen Grundlagen für die Almwirtschaft und den Almtourismus sind vielfach landesgesetzlich zu regeln. Deshalb hat der Kärntner Agrarreferent Martin Gruber heute, Donnerstag, die betroffenen Organisationen sowie Fachjuristen zu einem runden Tisch geladen.

„Die Almsaison steht vor der Tür“

„Wir können in diesen Fragen nicht auf das letztinstanzliche Urteil warten“, so Gruber. „Die Almsaison steht vor der Tür. Wir haben die Verantwortung, uns rechtzeitig um die notwendigen Maßnahmen auf Landesebene zu kümmern“, betonte Gruber. Das unterstrich auch Johann Mößler, Präsident der Kärntner Landwirtschaftskammer: “Spätestens zu Ostern müssen wir Almbauern wissen, was Sache ist.”

Neue Bestimmung soll Eigenverantwortung für Wanderer beinhalten

Grundkonsens aller Teilnehmer war, dass gemeinsam alles getan werden muss, um die Almwirtschaft in Kärnten, aber auch die gute Zusammenarbeit zwischen Almwirtschaft und Tourismus für die Zukunft abzusichern. So regelt beispielsweise das Kärntner Gesetz über die Wegfreiheit im Berglande die Benutzung bestehender Wege, Steige und Stege auf Almen. Ziel ist die Aufnahme einer neuen Bestimmung, welche die Eigenverantwortung im Zusammenhang mit der Benutzung von Wegen im alpinen Bereich durch Touristen und Erholungssuchende klarstellt. Geprüft werden sollen auch mögliche Änderungen im Kärntner Landessicherheitsgesetz, welches Verpflichtungen der Tierhalter regelt.

Versicherungsschutz soll ausgebaut werden

Beim Versicherungsschutz für Almbewirtschafter kann man in Kärnten auf eine bessere Grundlage zurückgreifen als in anderen Bundesländern, weil das Land Kärnten bereits seit einiger Zeit eine Haftpflichtversicherung für Almbewirtschafter finanziert. Im Rahmen des heutigen Treffens wurde erarbeitet, dass dieser Versicherungsschutz ausgebaut werden soll.

Neue Regelung der Tierhalterhaftung vorgesehen

Von allen Teilnehmern wurde der Vorstoß der Bundesregierung, die zivile Tierhalterhaftung im ABGB neu zu regeln, gutgeheißen. “Die von Bundeskanzler Kurz angekündigten gesetzlichen Nachschärfungen im ABGB halte ich für dringend notwendig. Wir brauchen eine Änderung der Tierhalterhaftung für die Almbauern“, betonte etwa LWK-Präsident Mößler. Denn in nahezu allen bisherigen Vorfällen auf Almen mit Mutterkühen waren laut Mößler Hunde verwickelt.

Antrag zur Gesetzesadaption bereits eingebracht

„Wir bekennen uns zu einem gedeihlichen Miteinander von Almwirtschaft, Tourismus und Erholungssuchenden auf Kärntens Bergen“, sagt VP-Landwirtschaftssprecher Ferdinand Hueter nach dem Runden Tisch. „Um dieses Miteinander zu erhalten, hat jeder Beteiligte Rechte aber auch Pflichten“, betont Hueter. In der heutigen Landtagssitzung haben Abgeordnete der Volkspartei deshalb umgehend nach dem Gipfel einen Antrag eingebracht, das Gesetz entsprechend zu adaptieren. „Auch die Eigenverantwortung der Wanderer muss klar im Gesetz verankert sein“, so der VP Landwirtschaftssprecher.

 

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