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Auf dem Video war zu sehen, wie Welpe
Auf dem Video war zu sehen, wie Welpe "Buddy" misshandelt wurde. Der Tierquäler wurde angezeigt. © Hunde-Suche-Hilfe Österreich/Facebook

Hund "Buddy" wurde geschlagen und getreten

Was tun, wenn ihr Tierquälerei beobachtet?

Kärnten/Wien – Ein junger Mann würgt einen Hund, hebt ihn hoch, schleudert ihn gegen die Wand. Das völlig eingeschüchterte Tier winselt. Es sind schlimme Szenen, die in einem Video, das derzeit auf verschiedenen Social-Media Kanälen kursiert, zu sehen sind. Das Entsetzten war so groß, dass uns etliche LeserInnen aus Villach und Klagenfurt kontaktierten und ihren Unmut zum Ausdruck brachten. Wir haben Hintergründe zu dem Fall und Informationen, was man tun kann, wenn man Tierquälerei mitbekommt und welche rechtlichen Folgen die Täter erwartet.

 5 Minuten Lesezeit (703 Wörter)

“Sowas ist für mich eine Frechheit”, schrieb uns eine Leserin vor kurzem und heftete ihrer Nachricht den Link eines Videos an. Zu sehen ist ein junger Mann ohne T-Shirt und ein weißer Hund. Der Hund wird von dem Jugendlichen gepackt, geschlagen, getreten und gegen die Wand geschmissen. Der völlig eingeschüchterte Hund winselt, jault und versucht, den Tritten zu entgehen. Leider ohne Erfolg. Die Szenen, die im Video zu sehen sind, sind nichts für schwache Nerven. Die Empörung über das Video ist riesig, die Kommentare darunter kritisieren, beschimpfen und verurteilen den Tierquäler stark. Viele weitere Leser machten uns ebenfalls auf das Video aufmerksam.

“Täter sind oft nicht identifizierbar”

Doch was tun, wenn ihr selbst Zeuge von Tierquälerei werdet? An wen solltet ihr euch wenden? Wir haben mit der Tierschutzbeauftragten des Landes Kärnten Jutta Wagner über das brisante Thema gesprochen. “Prinzipiell ist die Polizei immer ein guter Ansprechpartner in solchen Fällen. Zuständig wären aber auch die Bezirkshauptmannschaft und das Magistrat”, erklärt Wagner im Gespräch mit 5-Minuten. Sie zeigt sich von den Schilderungen der Szenen aus dem Video erschüttert. “Bei solchen Fällen ist es leider oft ein Problem, dass die Täter nicht identifizierbar sind und daher nicht rechtlich belangt werden können”, kritisiert sie. Einige der Tierquälereien würden daher im Dunkeln bleiben. In Kärnten gab es im vergangenen Jahr rund zehn gemeldete Fälle von Tierquälerei, die gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben. Im Falle des jungen Mannes auf dem Video hofft Wagner, dass er, dem Vergehen entsprechend, rechtlich belangt wird.

“Buddy” bekommt neues Zuhause

Unsere Recherche ergab, dass der junge Mann aus dem Video aus Wien stammt. Er hätte, wie vienna.at berichtet, auf “Buddy”, den Welpen einer Bekannten aufpassen sollen. Ihr schickte der 20-Jährige am selben Abend drei Videos, auf denen er den Hund misshandelte. Die Hundebesitzerin erstattete sofort Anzeige. Für den Hund gibt es aber ein Happy End: Die Besitzerin wandte sich an die Hunde-Such-Hilfe Österreich, da sie “Buddy” nicht dauerhaft behalten konnte. Er soll schon heute in ein neues Zuhause ziehen.

Tierquäler Ziel von Selbstjustiz

Nachdem die Videoaufnahmen der Tat im Internet verbreitet wurden, muss sich der Beschuldigte nicht nur wegen Tierquälerei vor dem Richter verantworten, sondern auch Rache fürchten: Online wurden massive Drohungen gegen den 20-Jährigen laut. Die Wiener Polizei sah sich genötigt, vor seinem Wohnhaus in Stellung zu gehen. Zu beachten sei dabei: Wer andere zu Gewaltdelikten auffordert oder auch gefährliche Drohungen gegen eine Person in den sozialen Medien äußert, kann ebenfalls strafrechtlich belangt werden.

Welche Strafe erwartet einen Tierquäler?

Doch welche Strafe blüht einem Tierquäler? Genau vorhersagen könne man das endgültige Strafausmaß nicht, erklärt der Klagenfurter Rechtsanwalt Stefan Kathollnig im Gespräch mit 5-Minuten. Klar sei, dass es sich bei der schockierenden Aktion auf dem Video um eine Straftat, beziehnungsweise ein Vergehen handle, das vor einem Gericht verhandelt werden muss. “Es kommt beim endgültigen Strafmaß immer darauf an, ob sich der Täter zuvor schon etwas zu Schulden kommen hat lassen, aber auch wie alt er ist”, sagt der Klagenfurter Rechtsanwalt. Das Strafgesetzbuch sieht in Fällen von Tierquälerei ein maximales Strafausmaß mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahre vor. Im Tierschutzgesetz steht außerdem: “Wer einem Tier Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zufügt oder ein Tier tötet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Behörde mit einer Geldstrafe bis zu 7.500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 15.000 Euro zu bestrafen. In schweren Fällen der Tierquälerei ist eine Strafe von mindestens 2.000 Euro zu verhängen.” Wie das Strafausmaß des Tierquälers aussehen wird, ist also noch nicht wirklich abschätzbar. “Bei Ersttätern wird meist eine Bewährungsstrafe oder eine Geldstrafe verhängt. Anzuführen sei aber auch, dass bereits im Jahr 2016 der Strafrahmen für Tierquälerei von einem auf bis zu zwei Jahre erhöht wurde”, schildert der Jurist.

Bei einer ersten Befragung seitens der Polizei zeigte sich der 20-Jährige geständig. Er wurde angezeigt und die Videos sichergestellt.

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