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Leben - Klagenfurt
Unsere Leserin wollte samt Kinderwagen die Tourismusinformation besuchen.
Unsere Leserin wollte samt Kinderwagen die Tourismusinformation besuchen. © 5min.at

Wir haben nachgeforscht!

Leserin fragt: Ist die Tourismus­informa­tion nicht bar­riere­frei?

Klagenfurt – Aufgebracht über fehlende Barrierefreiheit bei der Tourismusinformation in Klagenfurt am Neuen Platz, meldete sich vor kurzem eine 5 Minuten Leserin bei uns. "Ein Rollstuhlfahrer hat hier keine Chance“, betonte sie. Das machte uns stutzig. Ein öffentliches Gebäude, welches nicht barrierefrei ist? Wir haben genauer nachgeforscht!

 2 Minuten Lesezeit (336 Wörter) | Änderung am 17.03.2019 - 15.47 Uhr

Vor kurzem wollte eine 5 Minuten Leserin der Tourismusinformation am Neuen Platz in Klagenfurt einen Besuch abstatten. Mit Enkel und Kinderwagen machte sich die Dame auf den Weg zum Rainerhof und stoppte vor dem Eingang zur Tourismusinformation. Warum? “Der Eingang ist nicht behindertengerecht” erklärt die Dame gegenüber 5 Minuten Klagenfurt überzeugt. “Vor dem Eingang gibt es eine Treppe. Diese ist weder mit Kinderwagen noch mit dem Rollstuhl passierbar”, erzählt sie. “Ein Rollstuhlfahrer bzw. eine Rollstuhlfahrerin hat keine Chance die Tourismusinformation zu besuchen”, sorgt sich die 5 Minuten Leserin. Sie fragt: “Gerade in der heutigen Zeit sollte man doch auf Barrierefreiheit achten?” Da geben wir der 5 Minuten Leserin recht und haben genauer nachgeforscht.

Stufen im öffentlichen Raum gelten als Barriere

Wie die WKO auf ihrer Website erklärt, “ist unter einer „Barriere“ ein Hindernis zu verstehen, welches Menschen in ihren alltäglichen Möglichkeiten einschränkt, beziehungsweise behindert.” Als Beispiel nennt die WKO unter anderem Stufen im öffentlichen Raum. Diese können “Rollstuhlfahrer bzw. Rollstuhlfahrerinnen an der Teilhabe in der Gesellschaft hindern”, schreibt die Wirtschaftskammer weiter.

Als bauliche Barrieren gelten:

Stufen, Türschwellen, zu enge Türbreiten, fehlende Haltegriffe, zu hoch oder zu tief angeordnete Bedienelemente, fehlende Beleuchtung, etc.

Was muss alles barrierefrei sein?

“Nach dem Behindertengleichstellungsrecht müssen Güter und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, diskriminierungsfrei – also auch ohne Barrieren – angeboten werden. Dies umfasst im wesentlichen Verbrauchergeschäfte”, zitiert die WKO das österreichische Gesetz. Dieses Gesetz gilt “für alle Unternehmen, die Güter und Dienstleistungen anbieten, welche der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.”

“Wir sind barrierefrei!”

Auch ein Reisebüro bzw. eine Tourismusinformation fällt unter diese Bestimmungen. Aus diesem Grund haben wir bei der Klagenfurter Tourismusinformation am Neuen Platz angerufen und nachgefragt. Dort klärte uns eine freundliche Mitarbeiterin auf: “Natürlich ist auch unsere Tourismusinformation barrierefrei.” Die Dame verwies auf ein Schild, welches vor der Tür angebracht wurde. Darauf steht: “Rampe vorhanden”. Bei Bedarf kann die portable Rampe jederzeit an der Treppe angebracht werden.

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