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Übergangsfrist bis 31. Dezember

Glyphosat-Verbot für Privat­anwender kommt

Kärnten – Der Naturschutz-, Energie- und Umweltausschuss des Kärntner Landtags fällte heute den Beschluss zum neuen Kärntner Pflanzenschutzmittelgesetz, das anschließend in der Landtagssitzung am 28. März beschlossen werden kann. Damit wird nicht nur die Verwendung von Glyphosat, sondern auch von weiteren Pestiziden durch private Anwender untersagt.

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Die Weichenstellung für ein Glyphosat-Verbot sei eine Weichenstellung für eine gesunde Zukunft, heißt es heute von der Kärntner SPÖ und ÖVP. Rund 150 biologisch abbaubare Mittel werden weiterhin zulässig sein.

Seiser: “Vorsicht ist besser als Nachsicht”

„Wir schaffen mit dieser Regelung Klarheit und Sicherheit für alle Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtner in Kärnten, denn Vorsicht ist besser als Nachsicht. Für die Unkraut- und Schädlingsbekämpfung im privaten Rahmen sind in Zukunft jene Mittel zulässig, die ein geringes Risiko aufweisen oder auch in der biologischen Landwirtschaft erlaubt sind. Das reicht von Schneckenkorn, über Mittel gegen Blattläuse bis hin zur Mehltau- oder Schimmelbekämpfung – insgesamt rund 150 Mittel, biologisch abbaubar und bei richtiger Anwendung ohne Risiko für Umwelt, Mensch und Tier“, erläutert SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser.

Es wird eine Übergangsfrist geben

Für ÖVP-Clubobmann Markus Malle ist eine Übergangsfrist für einen fairen Umgang mit Hobbygärtnern und Händlern entscheidend. „Mit der Frist bis 31. Dezember haben wir das erreicht“, so Malle. „Damit haben Hobbygärtner acht Monate Zeit, ihre gelagerten Pflanzenschutzmittel zu verbrauchen und stehen nicht umgehend mit einem Fuß im Kriminal.“ Auch der Handel könne sich in dieser Zeit auf das neue Gesetz einstellen und das Sortiment entsprechend anpassen. Malle appelliert an die Kärntner: „Wer Mittel besitzt, die ab Jänner verboten sind, soll sie bitte bis Jahresende im eigenen Garten verwenden, oder abgeben, damit niemand zu Jahresbeginn 2020 gesetzeswidrig handelt.“

“Der heutige Beschluss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wichtig wird in diesem Bereich nun die Informations- und Aufklärungsarbeit gegenüber der Bevölkerung sein”, heißt es von der FPÖ. Die neue Regelung bezieht sich ausschließlich auf private Anwender. Die Landwirtschaft sowie berufliche Anwender sind davon nicht betroffen.

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