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Politik - Villach
Die Wahl zum Bundespräsidenten hat ein Nachspiel: Jetzt gehts ums Geld.
Die Wahl zum Bundespräsidenten hat ein Nachspiel: Jetzt gehts ums Geld. © BMI/Gerd Pachauer

Für Wahlwiederholung:

Albel soll 36.000 Euro Schaden­ersatz zahlen

Villach – Aufgrund des Mehraufwands durch die Wahlwiederholung im Jahr 2016 sollen die Leiter der betroffenen 14 Wahlbehörden nun einen Schadensersatz zahlen. Auch die Wahlbehörden der Stadt Villach sowie Villach Land sind betroffen. 

 1 Minuten Lesezeit (151 Wörter) | Änderung am 27.03.2019 - 19.07 Uhr

Im Jahr 2016 wurde die Bundespräsidenten-Stichwahl aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung aufgehoben. Wie die APA berichtet, forderte nun die Republik Österreich die 14 Wahlbehörden, welche im VfGH-Urteil aufgelistet sind, dazu auf, einen Schadensersatz für den durch die Wahlwiederholung entstandenen Mehraufwand zu zahlen. Betroffen sind die Bezirke Stadt Villach, Villach Land, Hermagor, Wolfsberg, Innsbruck Land, Südoststeiermark, Freistadt, Bregenz, Kufstein, Graz Umgebung, Leibnitz, Reutte, Schwaz sowie Wien-Umgebung.

Albel soll 36.000 Euro zahlen

Konkrete Summen sind nicht bekannt. Die Existenzgrundlage der Betroffenen sei jedoch nicht gefährdet. Wie der Anwalt des Villacher Bürgermeister Günther Albel jedoch auf eine APA-Anfrage erklärte, soll dieser rund 36.000 Euro zahlen. Wie Medien berichten, möchte der Bürgermeister die Summer vorerst nicht zahlen. Der Anwalt erklärte gegenüber einer Tageszeitung, dass Albel vorhabe den Rechtsweg zu beschreiten.

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Der Bürgermeister soll 36.000 Euro Schadenersatz zahlen.

Der Bürgermeister soll 36.000 Euro Schadenersatz zahlen. - © 5min.at

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