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Confida-Tipp zur Neuregelung

“Persönlicher Feiertag”: Wann muss ich ihn beantragen?

Villach – Seit wenigen Wochen ist der Karfreitag kein gesetzlicher Feiertag mehr - das gilt auch schon für 2019. Stattdessen gibt es jetzt einen "persönlichen Feiertag". Unser Steuer-Experte Mag. Martin Zankl von CONFIDA Villach klärt auf, was es dabei zu beachten gibt.

 3 Minuten Lesezeit (448 Wörter)

Auslöser für die Neuregelung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Dieser sah nämlich eine Ungleichbehandlung, weil der Karfreitag bislang nur für Protestanten, Alt-Katholiken und Methodisten ein gesetzlicher Feiertag war. Die Politik musste reagieren, verschiedene Modelle wurden diskutiert.

Kein Mitspracherecht des Arbeitgebers

Am Ende setzte die Regierung als Alternative zur bisherigen Regelung die Einführung eines “persönlichen Feiertags” durch. “Der ‘persönliche Feiertag’ kann an jedem Tag des Jahres beansprucht werden”, so Steuerexperte Zankl. Er kann also – muss aber nicht – am Karfreitag genommen werden. Mit einer Religionszugehörigkeit hat dieser Tag nichts mehr zu tun. Der “persönliche Feiertag” wird aus dem bestehenden Kontingent an Urlaubstagen genommen – einen zusätzlichen freien Tag gibt es nicht. Die Neuregelung war daher heftig umstritten. Der “persönliche Feiertag” könne allerdings gegen den Willen des Arbeitgebers durchgesetzt werden – anders als bei “normalen” Urlaubstagen, weiß Zankl. Interessant dabei: Falls der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dennoch zur Arbeit an seinem “persönlichen Feiertag” auffordert, hat dieser Anspruch auf die doppelte Vergütung.

Welche Fristen gelten?

Der “persönliche Feiertag” muss beansprucht werden, “dafür gelten heuer verschiedene Fristen”, erklärt Zankl. Da die Neuregelung erst Mitte März die letzte parlamentarische Hürde nahm, gilt für alle “persönlichen Feiertage” vor dem 1. Juli (also z.B. den Karfreitag am 19. April) eine kürzere Frist. “Diese beträgt zwei Wochen vor dem gewünschten Tag und muss schriftlich beantragt werden.” Ab dem 1. Juli 2019 gilt hingegen eine Frist von drei Monaten.

Zur Person

Confida Tax Audit Consulting Mag. Martin Zankl, CONFIDA

Mag. Martin Zankl ist seit 2005 Geschäftsführer der CONFIDA Villach. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Gründerberatung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen, Steueroptimierung und -planung und das gesamte Rechnungswesen. Durch seine Tätigkeit in einer internationalen Wirtschaftstreuhandgesellschaft in Wien ist Martin Zankl auch firm mit internationalen steuerrechtlichen Bestimmungen.

Über die CONFIDA

Die CONFIDA Villach Wirtschaftstreuhand GmbH wurde 1978 gegründet und ist seit damals erfolgreich im gesamten wirtschaftstreuhänderischen Spektrum tätig. Das Team zeigt hohes Engagement und die Kundenorientierung ist seit jeher höchster Grundsatz der Geschäftsleitung. Neben Lohnverrechnung, Buchhaltung und Bilanzierung berät die CONFIDA Villach in allen Bereichen der klassischen Steuerberatung wie Steueroptimierung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen und besonders Unternehmensgründungen und -nachfolgen. Hier kann das generationenübergreifende Team modernes Know-How mit jahrelanger Erfahrung optimal kombinieren.

  • Vertretung und Beratung in steuerlichen Angelegenheiten
  • Beratung bei der Wahl der optimalen Rechtsform
  • Optimierung der Steuerplanung und International Tax Services
  • Beratung italienischer Klienten in Steuer- und Finanzfragen
  • Vertretung in lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten
  • Rechnungswesen – Organisation, Ergebnisanalyse, Prozessoptimierung
  • Unternehmensbewertungen nach internationalen Bewertungsstandards
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Businessplänen und Planungsrechnungen
  • Subventions- und Förderungsberatung
  • Gründungsberatung – unternehmensrechtlich, steuerlich, betriebswirtschaftlich
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CONFIDA Villach Wirtschaftstreuhand GmbH

10. Oktober-Straße 18
9500 Villach
Tel.: 04242 29016
[email protected]
www.confida.at
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