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Menschen mit Behinderung haben ein Recht sich ihr Leben zu finanzieren und ein schaffender Teil der Gesellschaft zu sein.
Menschen mit Behinderung haben ein Recht sich ihr Leben zu finanzieren und ein schaffender Teil der Gesellschaft zu sein. © Lebenshilfe Kärnten

Europäischer Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen:

Gehalt statt Taschengeld

Kärnten – Menschen mit Beeinträchtigungen haben ein Recht auf Arbeit. „Menschen mit intellektuellen Behinderungen sollen nicht länger wie Kinder behandelt werden. Sie sind erwachsene Bürgerinnen und Bürger. Sie wollen und sie können ihre Rechte und Pflichten am Arbeitsmarkt wahrnehmen“, sagt Silke Ehrenbrandtner, Geschäftsführerin der Lebenshilfe Kärnten.

 2 Minuten Lesezeit (253 Wörter) | Änderung am 03.05.2019 - 10.41 Uhr

Die Lebenshilfe Österreich fordert Rahmenbedingungen, damit Menschen mit Behinderungen ihr Leben eigenständig und unabhängig gestalten können. Sie haben ein Recht sich ihr Leben zu finanzieren, etwas zu leisten und ein schaffender Teil der Gesellschaft zu sein. Sie wollen und können ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen. Damit die Person selbstbestimmt entscheiden und leben kann, ist eine Existenzsicherung zu gewährleisten, die diese Abhängigkeiten abbaut. Für die Existenzsicherung von Menschen mit Behinderungen braucht es jedoch Sicherungsmechanismen, die derzeit geltende vertiefen beziehungsweise neu aufstellen.

LHStv.in Beate Prettner unterstützt Protestaktion der Lebenshilfe: „Es ist keine soziale Hilfsmaßnahme, sondern es ist ein wirtschaftlicher Mehr-Wert, beeinträchtigte Menschen am Arbeitsmarkt Fuß fassen zu lassen.“ Gerade das Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts durch einen Erwerbslohn oder durch eine Grundsicherung in geeigneter Höhe muss für Menschen mit Behinderungen abgesichert sein. „Ich kämpfe seit langem für die Integration beeinträchtigter Menschen am Arbeitsmarkt – mit Sensibilisierungsmaßnahmen ebenso wie mit laufenden Projekten“, betonte Prettner.

Chancen für Menschen mit Behinderung

Wenn die Existenz durch einen Erwerbslohn gesichert ist, muss der Wegfall von Förderungen oder Unterstützungsmaßnahmen, die häufig an Werkstätten gebunden sind, gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen neu durchdacht werden. Hier empfiehlt die Lebenshilfe Österreich eine Neugestaltung der Finanzierung der Bedarfssicherung. Dadurch können Chancen und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gesichert werden: Für den behinderungsbedingten Mehraufwand sollen die Bedarfe zur personenbezogenen Unterstützung (Assistenzleistungen, Hilfsmittel, Pflegeleistungen) finanziert und mit Rechtsansprüchen versehen werden.

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